Kinder nachträglich in meine Wohnung holen-Probleme mit dem Vermieter?
Hallo, Mein Freund hat zwei Kinder,die aktuell noch bei der Oma im Ausland leben. Wir wollen sie in circa einem Jahr zu uns nach Deutschland holen. Deswegen ziehen wir jetzt in eine größere Wohnung um die vorgegeben Quadratmeter beim Amt vorzuweisen zu können. Allerdings haben wir es so schwer gehabt eine Wohnung zu finden und dann aus Angst verschwiegen ,dass wir die Kinder holen werden. Darf uns der Vermieter raus werfen oder verweigern die Kinder aufzunehmen ? Bitte bitte um Antwort !!!
6 Antworten
Den Zuzug naher Familienangehöriger, wie leibliche Kinder, kann/darf der Vermieter nicht untersagen.
Er muß aber darüber informiert werden.
Ihr wohnt nicht zufällig mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat?
Nein,ziehen erst noch ein in 2 Monaten.und er wohnt nicht dort.
Danke für die Antwort
Nein, das darf er nicht. Der Vater kann jederzeit seine Kinder aufnehmen.
Das dürft ihr ohne extra Zustimmung oder Erlaubnis, es bedarf lediglich der Info an den Vermieter (wenn es so weit ist). Bei ausreichender Größe der Wohnung (32 bis 40m²) gibt es kein evtl. Veto des Vermieters.
Vom JC aus stehen euch max. 90 m² für 4 Personen zu, bei angemessenen Kosten.
Der Vermieter darf euch nicht rausschmeißen, schließlich steht die Familie unter dem Schutz des Grundgesetzes. Er kann allerdings höhere Nebenkosten fordern, was ja auch einzusehen ist.
Du musst lediglich den VM informieren. Wenn die Wohnung nicht überbelegt ist, ist das kein Problem. So einfach kann man als Mieter nicht rausgeschmissen werden.