Kind mit Polizei zur Schule

10 Antworten

es besteht schulpflicht und wenn ein Kind lange nicht zur Schule erscheint ohne Begruendung, dann kann die Schule das Melden und man kann das Kind auch mit der Polizei holen und zur Schule bringen lassen. Theoretisch jedenfalls. Aber da heutzutage die Polizei damit mehr als ausgelastet waere und morgens zwischen 7 und 9 Uhr auch noch an anderen Schauplaetzen benoetigt wird ist es praktisch natuerlich nur noch selten ueberhaupt der Fall. Da die Eltern ja fuer den Schulbesuch verantwortlich sind, werden diese dann meist schriftlich aufgefordert, die Kinder zur Schule zu schicken und bei Zuwiderhandlung wird ein saftiges Strafgeld verhaengt. Nur wenn wirklich vermutet wird, dass Kinder ganz verwahrlosen und noch klein sind und die Eltern sich um nichts kuemmern, wird vielleicht noch die Polizei hingeschickt und dann aber auch noch das Jugendamt, weil das Aufenthaltsbestimmungsrecht dann evtl. entzogen wird.

Geht das wirklich und wenn ja wie kann man das Kind zur Schule bringen lassen?

Grundsätzlich ist die Polizei kein Taxiunternehmen.

Die Polizei leistet Amtshilfe bei der Durchsetzung der Schulpflicht, wenn es gravierende Verstöße dagegen gab/gibt. Diese werden üblicherweise auch mit Bußgeldern (je nach Bundesland bis zu 100 € pro unentschuldigtem Fehltag) geahndet.

Also einfach die Polizei rufen, nur weil das Kind morgens äußert, keine Lust auf Schule zu haben, geht nicht.

Die Polizei bringt Dein Kind zur Schule, wenn es längere Zeit nicht geht und auch trotz Strafe sich nichts verändert. Nur einfach so, weil ein Kind nicht will, kommt noch keine Polizei.

Zunächst bist Du als Erziehungsberechtigte dafür verantwortlich, dass Dein Kind in die Schule geht. Wenn Du das nicht schaffst, warum auch immer, kannst Du Dich an die Schule wenden und Ei gemeinsames Gespräch mit dem Klassenlehrer und dem Kind vereinbaren und die Gründe dafür suchen. Wenn das nicht hilft, bitte das Jugendamt um Hilfe oder gehe zu einer Erziehungsberatungsstelle. Die Polizei ist erst das allerletzte Mittel und wird von der Schule veranlasst. Vorher gibt es erst Arbeitsstunden, Geldstrafen und Wochenendknast.

Ja, das geht schon, wenn das Kind dauerhaft unbegründet der Schule fern bleibt (schwänzt),und Bußgelder nichts nützen oder zusätzlich zum Bußgeld. Ich glaube das kann man nicht einfach so bei der Polizei beantragen, sondern müsste schon seitens der Schule bei der zuständigen Schulbehörde gemeldet werden, die den Fall dann an die Polizei weiterleitet.

Ich finde so eine Maßnahme berechtigt, denn manche Leute brauchen manchmal einen heilbaren Schock...

lg, jakkily