Kind krank - zuhause bleiben?

2 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag die Entgeltfortzahlung - in solch einem Fall ausgeschlossen ist - muss man selbst das Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

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Sonderregeln zur Freistellung und Lohnfortzahlung
Vielfach finden sich in Tarifverträgen und Arbeitsverträgen aber Sonderregelungen zur Freistellung und Fortzahlung der Vergütung im Fall der persönlichen Arbeitsverhinderung, auch im Fall erkrankter Familienangehöriger. Es können insbesondere bestimmte Höchstgrenzen an Tagen geregelt sein, für die der Arbeitgeber die Vergütung fortzahlen muss. Diese Regelungen gehen dann der gesetzlichen Regelung des § 616 BGB vor. Andererseits kann der Vergütungsanspruch gemäß § 616 BGB auch im Arbeitsvertrag ganz ausgeschlossen werden. Es muss also stets die Rechtslage im Einzelfall geprüft werden.
Anspruch auf Kinderkrankengeld
Ist eine Anwendung des § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen, springt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse ein.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/erkrankung-eines-kindes/krankes-kind-freistellung-und-entgeltfortzahlung_78_523258.html

Wenn der Kinderarzt deine Frau krank geschrieben hat, dann wäre sie in der Lohnfortzahlung.

Es ist aber davon auszugehen, dass der Kinderarzt einen Kinderkrankenschein ausgestellt hat. Kind unter 12 Jahre, welches Betreuung erforderlich macht - dann bekommt deine Frau für die Tage keinen Lohn, sondern Krankengeld.

Sofern diese Auszahlung noch nicht erfolgt ist, muss sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.