Kind hat mein Smartphone beschädigt?

7 Antworten

Hallo mdr1902,

das Kind deiner Schwester ist mit 3 Jahren deliktunfähig.

Besteht für deine Schwester eine Privathaftpflicht, soll sie den Schaden dort melden.

Viele Gesellschaften versichern heute Schäden mit, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden. Es hängt hier sicher vom Alter des Vertrages ab und dem versicherten Tarif.

Ein Schaden wird über die Privathaftpflicht immer zum Zeitwert reguliert.

Bitte habe das kaputte Handy unbedingt auf. Oft kommt es vor, dass es zur Prüfung eingeschickt werden soll.

Nach einer Schadenregulierung aus der Privathaftpflicht erfolgt keine Beitragserhöhung/-stufung wie man es von der Kfz-Versicherung kennt.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 11:09

Danke für die Information und die Tipps

Hast mir weitergeholfen

Ein 3-jähriges Kind ist nicht deliktsfähig und haftet nicht für seine Taten. Die Mutter haftet, wenn sie die Aufsichtspflicht hatte und diese verletzt hat. In dem Fall zahlt auch deren Privathaftpflicht. Wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, haftet NIEMAND. In vielen PHV Verträge gibt es aber die Klausel "Schäden durch nicht deliktsfähige Personen". In dem Fall würde auch ein solcher Schaden reguliert werden bei dem eigentlich niemand haftet, wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht.

Trotzdem ist zu klären wie der Schaden passiert sein soll und was nun eigentlich kaputt ist. Vom "rumspielen" wird ein Gehäuse nicht "sehr stark beschädigt" und "mit dem Display stimmt irgendwas nicht" ist auch nicht sehr präzise. Hier würde sicherlich genau geprüft was für Schäden es sind und wie diese zum vermeintlichen Schadenhergang passen. 

Falls die Privathaftpflicht reguliert, hat dies keine negativen Auswirkungen auf den Vertrag unter der Annahme, dass bisher keine Vielzahl von Schäden gemeldet wurde. 

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 11:07

Vielen dank für diese Antwort. Hat mir auf jeden Fall geholfen. 

Und naja mit "rumgespielt" meinte ich jetzt eher nicht so wie Erwachsene mit einem Handy spielen, sondern eher so, als hätte er es als "Werkzeug" benutzt 😂

Und das mit dem Display ist wirklich schwer zu erklären. 

Das Display flackert sehr stark, sodass man kaum noch was darauf erkennen kann. Ich nehme mal an, dass die innere Steckverbindung beschädigt wurde. 

Das Kind ist drei Jahre alt. Das haftet noch nicht für seine Taten. Warum sollte dann die Versicherung dafür bezahlen. Die Mutter oder du hätten halt aufpassen müssen.

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 10:38

Haften dann nicht die Eltern für die Kinder? Bessergesagt die Versicherung der Eltern?

Und wie hätte ich denn bitte besser aufpassen sollen. Man darf doch wohl noch schlafen

Schuhu  12.04.2017, 10:43
@mdr1902

Die Haftpflichtversicherung springt nur da ein, wo ein Haftungsfall vorliegt. Eltern haften nicht für ihre Kinder, es sei denn, mann kann ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen. Dass man in einer Wohnung nicht ständig darauf achtet, was ein Dreijähriger so anstellt, ist keine grobe Pflichtverletzung. Besonders dann nicht, wenn der Zugriff auf das Handy offenbar so leicht war, dass es sogar ein Dreijähriger unbemerkt an sich nehmen konnte.

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 10:47
@Schuhu

Naja, ich weiß jetzt nicht, wie das bei anderen ist. Aber, wenn ich schlafe, kriegt man mich nicht so leicht wach 😂

Trotzdem danke für diese Information

sumi79  12.04.2017, 10:53
@Schuhu

Falsch!

Die Eltern haften für ihre Kinder im Falle, wenn die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Bei einem 3 Jahre altem Baby ist das z.B. der Fall. 

Sobald das Kind mit den Eltern mitversichert ist, muss die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren. Die Formalitäten soll am besten der zuständige Versicherungsfachmann übernähmen.

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 10:58
@sumi79

Was ist denn nun richiig haha also ich würde vom rein logischen Aspekt her @sumi79 zustimmen

AalFred2  12.04.2017, 12:53
@sumi79

Ein drei Jahre altes Kind ist kein Baby und muss in einer Wohnung auch nicht dauerhaft bewacht werden. Es ist vorerst keine Verletzung der Aufsichtspflicht zu erkennen.

Ich würde versuchen, den Schaden bei der Privathaftpflicht Deiner Schwester zu melden! Falls diese in diesem Falle zahlen sollte, gibt es keine Beitragserhöhung, da es in der Privathaftpficht - anders als bei einer Kfz-Vers. - keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt! Möglicherweise will sich ein Gutachter das Handy ansehen, dazu müßte es zur Versicherung eingeschickt werden! Ich denke mal, den Versuch sollte man machen!

mdr1902 
Fragesteller
 12.04.2017, 11:11

Danke dir und du hast Recht, ein Versuch ist es Wert. 

http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/

Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Sie können eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, die in solchen Fällen den Schaden übernimmt. Was Eltern im Rahmen ihrer
Aufsichtspflichten tun müssen, hängt vom Alter des Kindes, der konkreten
Situation und damit immer vom Einzelfall ab. (siehe Internetseite)

wenn deine Schwester eine Familienversicherung hat, könnte man es vielleicht mit der Versicherung regeln, mal nachfragen, mehr zahlt man danach nicht, ist ja keine Autoversicherung