KFZ-Versicherung will Verbrinungskosten nich bezahlen
Hallo Community,
ein Autofahrer hat beim Ausparken an meinem geparkten Auto einen Schaden verursacht. Ich habe nun in meiner KFZ-Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung des Unfallverursachers geschickt. Heute bekam ich ein Schreiben dieser Versicherung, in der sie mir mitteilt, dass sie die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag abzüglich 19% Mwst. und abzüglich Verbringungskosten erstatten. Darf diese Versicherung mir die Verbringungskosten abziehen? Gibt es darüber ein Gesetz? (Link dazu, wenn möglich) Oder an wen soll ich mich da wenden?
Danke für eure Antworten !
5 Antworten
Der 19% MwSt. Abzug ist so rechtens. Diese werden nur gezahlt wenn sie tatsächlich anfallen. Max. gemäß Kostenvoranschlag.
Bei Eigenreparatur in Höhe der tatsächlich gezahlten MwSt. Diese kannst du auch nachträglich einfordern.. zB. im Frühjahr nächsten Jahres nach erfolgter Reparatur
Verbringungskosten sind meist auch bei fiktiver Abrechnung erstattungspflichtig.
Siehe einfach mal hier:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/verbringungskosten.html
Ich hoffe dies hilft dir...
Danke dir für den Link !
L.G. Josefiene
Nach wohl herrschender Rechtsprechung sind die Verbringungskosten auch fiktiver Abrechnung nach Kostenvoranschlag zu erstatten. Anders wäre es, wenn die Versicherung nachweist, dass die Reparatur bei einer vergleichbaren Werkstatt durchgeführt werden könnte, die sich in der Nähe befindet. Dann dürften die Verbringungskosten entsprechend gekürzt werden
Man kann die Versicherung ja noch mal zur Zahlung auffordern und darauf hinweisen, dass man, wenn sie nicht zahlen, einen Anwalt einschalten wird
Kannst du mir sagen auf welches Gesetz oder Paragraph ich diese Versicherung hinweisen kann.
dass sie die Reparaturkosten gemäß Kostenvoranschlag abzüglich 19% Mwst. und abzüglich Verbringungskosten erstatten.
da der versicherung bekannt ist,dass du nicht reparieren lassen willst (schadenszahlung ohne 19%),fallen auch keine verbringungskosten an.
Da im Winter mehr Gefahr wie im Sommer besteht, dass ich einen Kratzer am Auto bekomme, möchte ich mit der Reparatur bis zum Frühling warten. Ich frage mich dann nur, ob ich ca. 4 Monat später nochmal etwas von der Versicherung bekomme. Die werden sagen, für sie ist der Fall mit der jetzigen Überweisung abgeschlossen.
Die Versicherung weiß nicht, dass ich mein Auto eventuell erst im Frühjahr zur Reparatur bringe. Sie bekam von meiner KFZ-Werkstatt lediglich den Kostenvoranschlag und hat mir ca. 1 Woche später schriftlich mitgeteilt, dass sie das Geld auf mein Konto überweisen.( abzüglich der schon genannten Posten).
dann musst du mit der versicherung darüber verhandeln.
Natürlich darf man dir diese Kosten nicht in Abzug bringen, wenn das Fahrzeug durch die Werkstatt repariert wird.
Allerdings darf man dann auch nicht die MwSt. abziehen.
Wenn Du natürlich nur nach Kostenvoranschlag abrechnen willst, ist die Antwort des Versicherers korrekt.
Huhu,
die Sache ist schon etwas älter aber ich habe gerade exakt das gleiche Problem. Ich habe jedoch das hier gefunden: http://unfall-lexikon.de/verbringungskosten/
Da ist ziemlich genau erklärt, warum die Versicherung die Verbrinungskosten eben NICHT abziehen darf:
Denn nach ständiger Rechtsprechung hat der Unfallgeschädigte einen Anspruch auf Erstattung der Verbringungskosten, selbst bei einer fiktiven Abrechnung.
Sowohl die UPE-Zuschläge als auch die Verbringungskosten sind somit nicht anders zu behandeln als die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
Danke dir für deine Antwort !
L.G.
Josefiene
Wie soll ich nun vorgehen, dass ich die Verbringungskosten auch bekomme. Habe im Moment nicht vor das Auto zur Reparatur zu bringen. Möchte es über den Winter so belassen.