KfZ Stellplatz wirklich nur für Auto?

7 Antworten

Ich glaube nicht, dass das was dein Vermieter macht rechtskräftig ist. Wenn du den Parkplatz gemietet hast kannst du da meines Wissens auch einfach dein Moped oder Motorrad draufstellen. Ich würde aber an deiner Stelle noch einmal das Gespräch mit deinem Vermieter suchen und versuchen das zu klären.

rotgelockt 
Fragesteller
 29.09.2014, 15:57

Das habe ich...ist immer meine erste Wahl die Dinge anzusprechen...als Begründung hat er mir das versicherungstechnische genannt, wobei er sich da auch nicht genauer erklären konnte ( is halt so und Punkt) Mich macht sowas sauer...ich muss mich zusammenreißen nicht öfter das Moped da zu parken um zu sehen was er dann macht;)))

die erste Antwort ist richtig und selbstverständlich darf dein Moped da parken das verhält sich ähnlich wie bei einer Garage in der darfst du auch machen was du willst wenn du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Wenn der Vermieter es so im den Mietvertrag schreibt, das dort nur PKW parken dürfen, ist es auch so. Er hat ja extra Plätze für Motorräder auf dem Hof, oder ?

joemaria  29.09.2014, 15:21

nein ist nicht so und versicherungs technisch hat es auch kein Grund da nicht zu parken. viele denken was im mietvertrag steht muss auch stimmen das war ein mal heut zutage ist jeder dritte mietvertrag nicht richtig bzw enthalten fehler

versicherungstechnisch ist es egal, wenn Dein Moped haftpflichtversichert ist. Im Mietvertrag kann man ja grundsätzlich alle möglichen Details vereinbaren. Und wenn der Vermieter da keine Mopeds stehen haben will, weil ihn die Ansicht stört oder er keine halbstarken Wilden damit anlocken will, kann er das natürlich privatrechtlich im Mietvertrag vereinbaren.

Interessanter Ansatz. Fragt man sich mal einfach, welche Policen in Frage kämen:

Grundstückshaftpflicht: Da ist die Frage, welche Fahrzeugart an welcher Stelle des Grundstücks steht völlig irrelevant.

Gebäudeversicherung: Hier kann ggf. der Anprall von Fahrzeugen mitversichert sein, welche da anprallen und von wo die einschlagen ist aber egal.

Ihre Kfz- Haftpflicht: Da könnte man tatsächlich eine Begründung finden. Fällt das Moped auf ihr Fahrzeug, wäre das ein Vollkaskoschaden. Sortiert man nun fremde Mopeds zu den jeweiligen PKWs, würden die Haftpflicht des Mopeds greifen. Da es bei Mopeds keine SF-Einstufung und keinen Selbstbehalten gibt, wäre das durchaus eine sinnvolle Idee.

ABER: So detailliert kann sich eigentlich nur ein Kfz-Sachvearbeiter reindenke und außerdem läge das in Ihrer Entscheidung, wie Sie Ihre Risiken steuern, da kann Ihnen niemand - auch kein Vermieter - per Abmahnung reinreden.

Falls sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie doch mal spaßeshalber auf Erlaubnis zur parallelen Nutzung des Stellplatzes durch Ihr Moped und Ihren PKW klagen. An der Rechtsschutzselbstbeteiligung würde ich mich sogar mit 10 € beteiligen, wenn Sie mir das. Urteil zukommen lassen 😜 tät mich echt mal interessieren ...