KfZ Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk?
Hallo...
"Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten."
- Demnach ist dieses nicht mehr Wohnortbezogen.
Ich habe ein Reisegewerbe und vertreibe Eichsfelder (Thüringer) Produkte, dass Gewerbe läuft auf mich als Privatperson, demnach ist der Wohn- und Gewerbeort gleich also Bad Doberan (Mecklenburg Vorpommern).
Nun zur Frage:
Ist es möglich, dass ich meinen Fuhrpark von LRO (Landkreis Rostock) auf EIC (Eichsfeld) ummelden kann?
Es gibt oft gerede Thüringer Waren aus Mecklenburg usw. daher meine Frage.
Wenn "Nein" - was müßte ich tun, dass ich dieses machen kann? Reicht ein Nebenwohnort im Eichsfeld aus oder muß ich einen Hauptsitz im Eichsfeld haben?
2 Antworten
Du muss auf jeden Fall einen Hauptwohnsitz in EIC haben, wenn das Kennzeichen dort angemeldet werden soll. Das Kennzeichen bezieht sich immer auf den (aktuellen oder ehemaligen) Wohnsitz. Das heißt, wenn du in EIC wohnst, dann nach JWD umziehst, dann kannst du dein EIC behalten. Das geht aber natürlich nicht rückwirkend in Form einer EIC-Neuzuteilung, wenn man gar nicht dort wohnt.
Da müsstest du schon ganz offiziell nach EIC umziehen, dort dein Fahrzeug offiziell anmelden und dann mit dem Fahrzeug wieder zurückumziehen, dann kann es sein EIC behalten.
(Übrigens wurde zum 1.11.2015 das Meldegesetz geändert, man braucht nun als Mieter bei Umzug eine offizielle Bestätigung des Vermieters, dass man dort auch tatsächlich wohnt.)
Ok, soviel dazu. Dann habe ich ja noch einiges vor mir.
Vielen Dank...
nein das ist nicht möglich (war ja aiuch nicht der Sinn dieser Reform) auch ein Nebenwohnsitz reicht soweit mir bekannt nicht aus . evtl das gewerbe auf den nebenwohnsitz ummelden und dann das fahrzeug für das gewerbe ummelden. (sofern nicht privat genutzt)