Kernarbeitszeit, sollen aber länger verfügbar sein?
Moin,
wir haben in der Firma eine Kernarbeitszeit von 9~16 Uhr.
Nun kam letztens unser Chef rein und hat uns angemeckert das um viertel vor 5 ja keiner mehr im Büro sei und er will das zumindest einer bis 17 uhr da sein soll. Somit heißt es ja das wir in die Schichtarbeit gezwungen werden und unser Anwesenheitspflicht ändert, als einziges Team.
Darf er das anordnen?
3 Antworten
Wenn es die Arbeitsabläufe erforderlich machen, dass bis 17 Uhr jemand vom Team anwesend ist, dann darf der Chef das anordnen.
Kann ja sein, dass auf eurer Homepage steht, dass bis 17 Uhr geöffnet ist. Dann muss auch, zumindest telefonisch, jemand erreichbar sein bis zu dieser Uhrzeit.
Muss dann halt betrieblich geregelt sein, dass immer abwechselnd jemand da ist, wenn sich kein Freiwilliger findet.
Er meint es könnten anrufe noch vom Kunden kommen. Seit 2 Jahren nachweisbar das keiner mehr nach 16 Uhr anruft. Auf der website oder sonstigen steht es nicht.
Es gibt keine Regel, es steht nicht im Arbeitsvertrag. Die Kernarbeitszeit wurde von 9-16 festgelegt und vom Chef genehmigt und gilt für die ganzen Standort
Zu wenig Infos! Wie genau ist die Kernarbeitszeit und euer Arbeitszeitmodell festgelegt? Wo ist das festgehalten, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung? Welche Rolle und Befugnisse hat dieser "Chef" dabei genau? Und was ist seine Begründung für die Notwendigkeit der Anwesenheit bis 17 Uhr?
Kernarbeitszeit von 9-16uhr eingeführt über die Verfahrenanweisung der HR Abteilung. Der Rest ist gleitzeit. Der Chef is unser Geschäftsführer, Er meint es könnte vorkommen das ein Kunde anrufen könnte. Nachweisbar Seit 2Jahren ruft kein Kunde mehr nach 16 Uhr an. Vertriebinnendienst is die Abteilung
Nur schriftlich soweit ich weiß. Und mindestens 3 Tage im vorraus