Keine Wohnung, bei jemandem untergekommen, wo melden?

4 Antworten

Zuerst mal: Die Post kommt dahin, wo du sie hinbestellst, nur "Amtspost", Rundfunkbeitrag etc. gehen immer an die Meldeadresse. In deinem Fall also die alte Anschrift. Evtl. lässt dich ein Nachbar einen Zettel an seinen Briefkasten kleben und meldet sich, wenn was kommt, dann bist du in dem Bereich abgesichert. Oder du stellst bei der Post einen Nachsendeantrag, dann werden ein paar Monate lang alle Briefe umgeleitet. Dafür brauchst du übrigens keine Meldebescheinigung!

Möglichkeiten:

  1. Rausfinden, warum du nicht bei der Freundin wohnen "darfst", ggf. dafür sorgen, dass es doch erlaubt wird.
  2. Einen "offiziellen" Wohnungsgeber finden, jemand, der bereit ist, dich pro forma aufzunehmen und der das auch darf. Wohnungsgeber muss kein Vermieter sein, d.h. es muss kein Mietvertrag gemacht werden, sondern lediglich eine Mitteilung erfolgen, dass du dort "wohnst". Vordrucke findest du im Netz. Aber Vorsicht: v.a. dem Wohnungsgeber drohen hohe Strafen, wenn es rauskommt! Aso am besten auch immer mal wieder ein paar Tage dort verbringen und auch "Beweise" dalassen (Klamotten, Zahnbürste usw.).
  3. Es mit der alten Adresse versuchen. Normalerweise kümmert es die Meldestelle nicht, wer in Mehrfamilienhäusern wo (und ggf. mit wem zusammen) wohnt. Allerdings ist es bei Beantragung eines Ausweises "Betrug" (KP, welcher Straftatbestand zur Anmeldung kommt) und nicht mehr nur "Abmeldung vergessen"...
  4. Du kannst dich auch OFW (ohne festen Wohnsitz) melden und die Adresse deiner Freundin als Postanschrift angeben. Niemand MUSS ins Obdachlosenheim, in vielen Städten werden alternativ billige Pensionen angeboten, und wer gar keine Hilfe will, kann bei Freunden oder auch auf der straße leben. Allerdings ergeben sich aus dem OFW-Eintrag zahlreiche Nachteile: kaum ein Vermieter will einen "Obdachlosen" aufnehmen, die Bank findet das nicht toll, dein Chef sicher auch nicht usw.

Grundsätzlich sind 1 und 2 die besten Optionen, weil da alles "legal" abläuft.

Und natürlich solltest du dich schnellstmöglich um eine "richtige" Bleibe kümmern und nehmen, was du kriegen kannst. Auch wenn die Unterkunft nicht wirklich passt, bist du ja nicht langfristig festgelegt! Also sei nicht zu wählerisch.

Denn bei der jetzigen Konstellation kann deine Freundin ihre Wohnung verlieren! Nach 6 Wochen wird ein (erlaubter) Besucher zum (unbedingt dem Vermieter zu meldenden) und (möglicherweise) verbotenen Mitbewohner! Wenn du dann immer noch heimlich dort wohnst, droht ihr die fristlose Kündigung.

Es geht also nicht nur um dich!

PissedOfGengar  28.10.2019, 08:28

Das muss ich mal etwas auseinanderpflücken...

zu 1 . er darf sich bei seiner Freundin anmelden. Mietrechtliche Regelungen werden im Bundesmeldegesetz nicht berücksichtigt. Wohnt er dort, hat er sich dort anzumelden, egal ob er es vom Vermieter her dürfte oder nicht... Das ist nur Privatrecht.

Zu 2. wenn er tatsächlich bei einer Freundin wohnt ist sie die Wohnungsgeberin die ihm den Einzug bescheinigen muss.

zu 3. das wäre keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personalausweisgesetz

zu 4. mit Einführung des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 ist eine Anmeldung "ohne festen Wohnsitz" nicht mehr möglich. Diese Option existiert im deutschen Melderecht schlicht weg nicht mehr. Es kommt nur eine Abmeldung nach unbekannt in betracht.

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Beim Obdachlosenheim musst du 1 × in der Woche deine Post abholen oder meld dich beim Caritas an ?

Wie alt bist du denn wenn du 25 Jahre Alt bist hast du sehr viele Möglichkeiten unterzukommen desselben Problem hatte ich 4 Jahre lang da ich minderjährig war damals war es schwerer aber jetzt klappt alles Sehr gut und leicht hab eine eigene Wohnung jetzt. Meld dich da an. Und für dein Personalausweis du muss dir einen neuen beantragen höchst wahrscheinlich wird das auch Geld kosten du muss zum Bürgeramt da wo du angemeldet bist sag das du es verlängern willst. Such dir einen Job des wird dir gut tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jessydarko 
Fragesteller
 25.10.2019, 01:26

Ich bin über 25. 27.

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Es besteht die Möglichkeit, ein Postfach zu eröffnen. Dort kommt die Post hin und kannst diese beliebig abholen.

Wenn schon die Post zu deiner Freundin geht und du es gern beibehalten möchtest, wo ist dann das Problem ? Gib doch auf dem Personalausweis die Adresse an wo du wohnst. Du kannst ja Gast sein, also nicht dauerhaft dort wohnen. Übrigens : es gibt so viele Briefkastenfirmen, auch im Ausland.

Und das dort ( bei deiner Freundin ) keine 2 Personen wohnen dürfen, finde ich sehr unwahrscheinlich. Steht das im MV ? Wenn ja, kann ich es mir nicht vorstellen denn das entspricht eigentlich jeglicher Gesetzesgrundlage. Da müssen vom VM schon gravierende Gründe aufgeführt werden.

jessydarko 
Fragesteller
 25.10.2019, 12:05

Sie lebt in einer 1 Zimmer Wohnung. Ich wage zu bezweifeln, dass dort 2 Leute wohnen dürfen.

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Indianer66  25.10.2019, 15:01
@jessydarko

Im MV wird das nicht festgelegt sein. Ist zwar etwas daneben, aber es wohnen auch 3 - 5 Migranten in einem Zimmer. Auch erlaubt.

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Klar hast du im obdachlosenheim täglich die möglichkeit deine post abzuholen!

Es wird viel geredet vor allem viel Schwachsinn erkundige dich bei den Dafür vorgesehenen anlaufstellen du wirst schon die richtige info bekommen.

Außerdem könntest du ja auch notgedrungen eine wohnung außerhalb der stadt beziehen.

lg ...

jessydarko 
Fragesteller
 25.10.2019, 01:25

Ich weiß, dass ich dort täglich nach der Post schauen könnte oder wöchentlich, allerdings wäre es für mich sehr umständlich dort immer hinzufahren, da ich ja weiterhin bei der Freundin unterkomme.

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