Keine Absicht gefasst am folge Tag zu fasten im Monat Ramadan , fasten dann nichts wert?

1 Antwort

As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,

die Absicht (Niyyah) ist eine Vorbedingung für die Ibadah (Gottesdienstlichen Handlungen).

Das heißt, wenn einer keine Absicht macht für das Fasten, ist sein Fasten ungültig.

Die Absicht zu fassen bedeutet nicht, dass du einen Satz aussprechen muss wie:“ Ich beabsichtige jetzt zu Fasten.“. Es gibt keine Absicht (Niyah) wie „Ich habe vor zu fasten".Sondern die Absicht findet im Herzen statt.

Solltest du beispielsweise beabsichtigen morgen zu Fasten. Das ist dann die Absicht.

Jetzt kommen wir zu deiner Situation. Solltest du vorher nicht die Absicht gefasst haben zu fasten, dann ist dein Fasten ungültig. Bei freiwilligen Fasten sieht es anders aus aber bei Pflicht Fasten im Ramadan muss die Absicht vorher erfolgen. Vor allem hattest du die Absicht gehabt nicht zu Fasten am Vortag.

Laut einem Hadith des Propheten saw:

„Wer das Fasten nicht in der Nacht beabsichtigt, dessen Fasten ist ungültig.“
(Ahmad, Abu Dawud, Tirmidhi, Ibn Majah; authentifiziert von Al-Albani)

Die Absicht zu fasten muss vor Fajr da sein, und wenn du bewusst das Gegenteil beschlossen hast, kannst du es nicht einfach „nachholen“. Die Gelehrten raten auch dazu an, jeden Tag eine neue Absicht zu fassen.

Möge Allah dein Fasten und deine Bemühungen annehmen. Wa Allahu a’lam (Allah weiß es am besten).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Praktizierender Muslim

david0506 
Beitragsersteller
 12.03.2025, 14:00

Ich danke dir für deine ausführliche Antwort und Hilfe.
möge Allah dich dafür belohnen. Ich werde meine Fehler nicht versuchen zu wiederholen