Kein Geld für Zahnbegradigung?

3 Antworten

Du schreibst, du bist im März 18 geworden. War die Behandlung zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen?
Wenn nein, muss die Krankenkasse die Nachkorrektur übernehmen, weil die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde und über den Geburtstag hinausging. Wenn du jetzt also noch eine lose Zahnspange hast, müsstest du ja noch in Behandlung sein und hättest somit Anspruch auf die Kostenübernahme von der Kasse.

Sollte die Behandlung allerdings abgeschlossen sein, musst du ab jetzt alles aus eigener Tasche zahlen.

GutWetter  13.07.2020, 17:47

Das gilt aber nicht, wenn der Versicherte den Behandlungserfolg fahrlässig zunichte machte, was hier der Fall ist.

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Einhornpony123  13.07.2020, 17:50

Das stimmt natürlich, hatte ich vergessen zu erwähnen. Danke für den Nachtrag!

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GutWetter  13.07.2020, 17:57
@Einhornpony123

Ich weiß es deshalb, weil mein Sohn auch so ein Kandidat ist. Seine Zähne haben sich auch verschoben, allerdings nur leicht. Damit muss er leben.

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Die Kasse hat für die kieferorthopädische Behandlung, die sich über mehrere Jahre erstreckte, ein Vermögen aus den Versichertenbeiträgen bezahlt. Für deine Nachlässigkeit ist sie nicht mehr zuständig. Es gibt genug Erkrankungen und echte Notfälle, für die das Geld benötigt wird.

Wenn du unter 18 bist, ja. Über 18 - Pech. Im Endeffekt ist’s deine eigene Schuld. Eigentlich gibts feste Retainer die hinter die Zähne geklebt werden, darüber hättest du dir aber früher schon mal Gedanken machen sollen.

Annabauermeist 
Fragesteller
 13.07.2020, 17:33

Bin im März erst 18 geworden das zählt warscheinlich trotzdem nicht oder..

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