Art.2 Abs.1 wie du schon sagtest.

Art. 3 Abs. 1, da es eine Ungleichbehandlung gegenüber Schülern in anderen BL wäre, wobei das Schulrecht bzw. die diesbezügliche Gesetzgebung Sache der Länder ist (70ff. GG). Aber damit könnte man argumentieren.

Ggf. auch Art. 1 Abs. 1, denn seine Persönlichkeit in einem individuellen Kleidungsstil ausdrücken zu können, sich frei entfalten und entwickeln zu können, und das nicht nur außerhalb der Schule, ist auch Ausdruck der Menschenwürde. Dagegen kann man natürlich sagen, auch im Job gibt es gewisse Kleidungsvorschriften. Allerdings bist du dort durch Art. 12 Abs. 1 insoweit geschützt, dass du selbst entscheiden kannst, ob du einen solchen Beruf ausübst oder nicht. Zur Schule bist du verpflichtet.

Womöglich ist das jetzt etwas weit gegriffen, aber auch Art. 4 kann dagegen stehen, wenn durch die Schuluniform auch das Tragen von Kopftüchern, Kreuzketten etc. untersagt wird. Da gab es vor einigen Jahren auch ein Urteil, weil eine Lehrerin aufgrund ihres Kopftuchs nicht zugelassen wurde mit der Begründung, die Schule sei ein „neutraler“ Ort. Das Gericht hat schließlich der Lehrerin Recht gegeben.

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Wenn du abnehmen möchtest, funktioniert das nicht über Nacht.

Und gar nichts zu essen ist so ziemlich das Schlimmste, was du tun kannst.

Rechne deinen täglichen Kalorienbedarf aus (gibt im Internet verschiedene Rechner) und schaue, dass du jeden Tag etwa 300-500 Kalorien darunter bleibst. Aber, dass du auf keinen Fall unter deinen Grundumsatz kommst.

Das dauert dann zwar etwas länger, bis man etwas sieht, beugt dadurch aber auch dem Jojo-Effekt vor.

Zusätzlich kannst du 3-4 mal die Woche Sport machen, um deinen Grundumsatz zu steigern.

Damit dürftest du (je nach Ausgangslage) nach 2-3 Wochen erste Veränderungen auf der Waage und nach etwa 1 Monat im Spiegel sehen.

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Das eigene Leben kann nur so viel Sinn haben, wie der Einzelne diesem beimisst. So wird der enge Freundes- und Familienkreis deinem Leben wohl mehr Sinn und Bedeutung zumessen als ein Außenstehender.

Aber auch der Träger des Lebens kann seinem Leben einen gewissen Sinn beimessen.

So lässt sich beobachten, dass vor allem Menschen, die glücklich im Leben sind, diesem auch einen hohen Stellenwert geben und den Sinn tatsächlich in diesem Glücklichsein sehen.

Hingegen gibt es Krankheiten (Depressionen, Krebs ezc.), die das Leben für den Einzelnen nicht mehr lebenswert erscheinen lassen und der Sinn „entfällt“ für den Träger.

Da ich annehme, es geht bei deiner Frage um einen Bezug zum Steppenwolf:

Hermann Hesse hat die Figur Harry Haller bewusst so gestaltet, dass sie von ihrer Lebenssituation der des Autors ähnelt.

Zu Beginn des Romans sieht Harry in seinem Leben keinen Sinn, was ihn dazu bringt, sich regelmäßig das Leben nehmen zu wollen, da er unter anderem keine Lust und Freude mehr am Leben empfinden kann. Er misst dem Leben also keinen Sinn mehr bei, wodurch das Leben (in seiner subjektiven Wahrnehmung) auch keinen objektiven Sinn mehr hat.

Dank Hermine ( und Pablo unf Maria), die ihm sein Lächeln zurückgeben und ihm zeigen, dass es auch ein Leben gibt, dass Harry Spaß bereitet, kann er die negativen Gedanken zumindest vorübergehend überwinden und sieht wieder einen Sinn in seinem Leben. Die subjektive Sinnbeimessung Harrys überträgt sich dann auch den objektiven Sinn, den er für sein Leben annimmt.

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Wozu soziokulturelles Wissen im Englisch Abitur?

In einem Monat schreibe ich mein Englisch Abitur in Baden-Württemberg.

Von meiner Lehrerin fühle ich mich nicht gerade supported. Wir haben im Unterricht gar nicht so wirklich besprochen, wie das Englisch Abitur aufgebaut ist und wie man sich am besten darauf vorbereitet. Da wir uns bis zum Abitur jetzt nicht mehr sehen werden und nur noch Homeschooling haben werden, habe ich ihr bereits detaillierte Nachrichten geschrieben, auf die ich jedoch nur sehr vage Antworten bekommen habe, die meine Fragen kaum beantwortet sondern vielmehr nochmal den Facherlass oder den Inhalt meiner Fragen zusammengefasst haben. Nach mehrmaligem Nachfragen habe ich immer noch keine genaue Antwort auf die folgende Frage bekommen, die mir gerade am wichtigsten ist, da ich sonst nicht weiß wie ich beim Lernen vorgehen soll.

Ich habe noch keine Vorstellung darüber, wie sehr ich den Fokus auf das soziokulturelle Wissen und auf all das, was neben den Schwerpunktthemen im Bildungsplan steht, setzen sollte. Ich verstehe nämlich noch nicht so genau, in wie weit dieses Wissen in den Prüfungen „abgefragt“ wird. Die erste Aufgabe zur Textproduktion soll sich ja um das Schwerpunktthema drehen. In der zweiten Aufgabe besteht dann ja die Möglichkeit zur Wahl des Schwerpunktthemas oder eben eines anderen Themas...Wenn man sich wieder für das Schwerpunktthema entscheiden sollte, wofür braucht man dann das ganze Hintergrundwissen, wie zum Beispiel Commonwealth, Politik, usw. ? Dass man beispielsweise wissen über the American Dream in Essays zu Gran Torino oder Crooked letter oder in Cartoon Analysen einbeziehen kann, kann ich mir schon gut vorstellen. Darüber hinaus habe ich jedoch noch nicht so richtig verstanden, wie man das Wissen sonst noch gebrauchen kann. Vor allem mit detaillierter Information über einzelne Ereignisse und Daten weiß ich noch nicht so ganz umzugehen.

Wozu also das ganze?

Sollte man dazu überhaupt irgend etwas auswendig lernen oder sollte man nur die Basics im Hinterkopf haben?

Vielen Dank im Voraus!

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Ich habe 2019 Abi gemacht und für den Reading Comprehention Teil braucht man eigentlich kein Vorwissen (außer dem Vokabular).

Bei den Schreibaufgaben konnten wir zwischen zwei wählen, sodass man das Thema nehmen konnte, das man besser beherrschte.
Wichtig ist m.E. eine gute Grammatik und auch spezielleres (themenspezifisches) Vokabular. Inhaltlich hat mir das Basis-Wissen zu jedem Thema gereicht. Ganz ohne geht es allerdings nicht, weil man ja Graphiken, Zitate etc. mit diesem Wissen interpretieren muss.

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Hallo erstmal,

interessant wäre zunächst wie alt du bist und ob du bereits einen sportlichen Background hast.

Als Anfänger, der auch noch nicht zuhause trainiert hat, wäre ein GK-Plan oder ggf. ein Zweier-Split mit 4 Einheiten/Woche m.E. empfehlenswerter als 6 Mal die Woche ins Gym zu gehen (mit einem 3er-Split?).

Das liegt vor allem daran, dass sich deine Muskeln und Bänder zunächst an die Belastung gewöhnen müssen und ein vergleichsweise geringer Reiz reicht, um eine Grundmuskulatur aufzubauen.

Nach einigen Monaten kannst du das Trainingsvolumen dann steigern und auch auf einen Split-Plan umsteigen.

Das erste Erstellen eines Trainingsplans würde ich einem erfahrenen Trainer im Gym überlassen, der deine körperliche Verfassung sieht und sich damit besser auskennt.

Der sollte dir auch die Übungen zeigen.
Für die Beine wären bspw. Kniebeugen, Lunges, Hipthrusts und seitliches Beinheben sowie die zur Verfügung stehenden Maschinen geeignet.

Dazu muss man allerdings sagen, dass Po-Muskulatur aufzubauen ohne die Beine mitzutrainieren kaum möglich ist. Auch solltest du nicht zu viel machen. Zu Beginn reichen 1-2 Übungen pro Muskelgruppe aus.

Für den Bauch- neben den Maschinen- Situps, Crunches, Beinheben, Plank.

Aber wie gesagt, das sind nur Anregungen, den genauen Trainingsplan kann dir nur ein Trainer erstellen, der dich auch gesehen hat.

Auch ist es wichtig, alle Muskelgruppen zu trainieren, um langfristig gesund zu bleiben und nicht unaufgewärmt zu trainieren.

Zum Abnehmen würde ich noch eine Kardio-Einheit (2-4 Mal die Woche) einbauen.

Ich wünsche dir viel Spaß und Erfolg beim Training.

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Kniebeugen in allen möglichen Varianten, Hip Thrusts, Lunges, Seitliches Beinheben mit Theraband

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Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (195 BGB) und beginnt mit Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.

Wenn der Anspruch also 2008 entstanden ist, ist der Anspruch des Gläubigers gegen dich zum Ende des Jahres 2011 verjährt.

Wichtig zu wissen wäre, wann du den Brief bekommen hast.

Ist er erst vor kurzem bzw. Nach dem 31.12.2011 bei dir angekommen, kannst du dich auf Verjährung berufen. Das musst du allerdings konkret tun, da die Verjährung eine Einrede ist und der Anspruch somit trotzdem erfüllbar ist, wenn du nicht selbst die Einrede erhebst (dich auf die Verjährung berufst).

Das kannst du einfach in einem Brief an den Gläubiger tun.

Weiterhin dürfte eine Durchsetzung dieses Anspruchs nach so einer langen Zeit gegen Treu und Glauben verstoßen, weil du nach 13 Jahren wohl kaum noch mit der Erhebung des Anspruchs rechnen musstest.

Sollte der Brief schon damals an das Heim gegangen sein, sieht das ganze etwas schwieriger aus. Da würde ich an deiner Stelle einen Anwalt hinzuziehen.

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Gesetzesvorlagen werden entweder von der Bundesregierung, dem Bundesrat, einer Fraktion oder aus der Mitte des Bundestags (mindestens 5% der Mitglieder, also Fraktionsstärke) eingebracht.

Der Bundestag beschließt dann in der Regel in 3 Lesungen über den Vorschlag. Bei Vorlagen des BRat oder der BReg ist dieser zumächst der jeweils anderen Seite zur Stellungnahme zu übersenden und erst danach bzw. Nach 6 Wochen an den BTag zu übermitteln. Bei besonders eilbedürftigen Vorlagen kann die Frist auf 3 Wochen verkürzt werden.

In den Lesungen wird dann über die Vorlagen diskutiert, wobei nach der ersten Lesung im Plenum normalerweise ein Ausschuss gebildet wird, dessen Zusammensetzung prozentual der des Bundestags entspricht („kleiner BTag“).
Der Ausschuss berät dann für sich und nicht öffentlich über die Vorlage und spricht am Ende dem Plenum eine Empfehlung aus.

Die endgültige Entscheidung findet dann im BTag statt, wobei in der Regel mit Handzeichen oder Aufstehen abgestimmt wird.

Ein Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei verfassungsändernden Gesetzen ist eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder im BTag und BRat erforderlich.

Das Gesetz wird dann vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung vom BKanzler oder einem Minister ausgefertigt und im BGBl. Verkündet.

Besonderheiten gibt es bei Zustimmungsgesetzen, wenn der BRat dem Entwurf nicht zustimmt, das würde allerdings den Rahmen sprengen :)

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Bei uns läuft alles über Zoom, da werden Links bzw Zugangsdaten hochgeladen, mit denen man sich dann in die Vorlesung einloggen kann

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Aus eigener Erfahrung: Nein, das Auto muss nicht auf dich zugelassen sein.

Ich hatte vor kurzem eine Panne mit einem Geschäftswagen und der ADAC hat das Auto abgeschleppt und mir (Plus-Mitglied) einen Ersatzwagen gestellt, bis ich mein Auto wieder hatte.

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Ich studiere an einer privaten Uni (+Begründung)

Ich studiere an einer privaten Uni, da ich ein Fach studiere, welches an staatlichen Unis sehr überlaufen ist und man bei uns eben viel persönliche Förderung hat und viele Wahlmöglichkeiten und zudem die Gruppen in den Vorlesungen überschaubar sind.

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Sie dürfen sehr wohl fragen, seid ihr allerdings die Verdächtigen, wovon ich im vorliegenden Fall ausgehe, müsst ihr nicht antworten (ausser Personalien).

Sie können auch die Box einkassieren, wenn sie die Sorge haben, dass es nochmal laut wird.

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Wenn sie zwischen Juli und Dezember 2006 geboren sind, sind sie zu Recht in der 8. Klasse.

Diejenigen, die vorher geboren sind, sind entweder zu spät eingeschult worden oder durchgefallen.

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Ich habe im Abi 14 Seiten geschrieben, davor immer so 4-7 je nach Thema und hatte immer Noten im sehr guten Bereich. Aber es gab auch Leute, die nur 3-5 geschrieben haben und gute Noten hatten. Es kommt da mehr darauf an was du schreibst als wie viel.

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Ruhestörung und Provokation in Mietwohnung?

Hallöschen,

ich würde mir gerne mal eine Meinung von euch holen. Mein Nachbar kommt aus Afghanistan und ist vor zwei Jahren über mir eingezogen. Es gab schon dutzende mal Beschwerden wegen Ruhestörung, nachdem mehrere Nachbarn sich an ihn gewendet haben, hatte er Ruhe gegeben.

Er spricht leider kein Deutsch und lebt seit zwei Jahren von Hartz 4, ich hatte ihm zu Beginn als er eingezogen ist bei den Unterlagen für das JobCenter geholfen. Ich wollte ihm helfen einen Job zu finden, er hat mich aber immer wieder enttäuscht.

Er hat keine Ausbildung und besitzt auch keine wirkliche Schulbildung. Ich habe ihm einen Job als Produktionshelfer besorgt, er ist aber nach einer Woche nicht mehr dort erschienen. Hat sich auch nicht abgemeldet, wodurch ich mich vor meiner Freundin rechtfertige musste.

Sie hat ihm auf Anfrage von mir den Job besorgt. Das zweite mal hatte ich ihm einen gut bezahlten Job als Reinigungskraft besorgt. Dort kam er die ersten zwei Wochen und ist dann wieder nicht mehr erschienen.

Das alles war jetzt vor 18 Monaten, bis heute hat er leider keinen Job. Seit mehren Monaten ist er wieder sehr laut geworden und hat mich auf Anfrage etwas ruhiger zu sein sehr aggressiv angeschrien. Die Verständigung mit ihm ist immer sehr schwierig, da er sogut wie kein Wort deutsch spricht. Er scheint auch immer unter Drogeneinfluss zu sein.

Er ist wie ein kleines Kind und ist mitlerweile ein wirklicher Störfaktor geworden. Ich habe wirklich Angst vor ihm, weil er mich seit mehreren Monaten schikaniert. Manchmal springt er über mir in seiner Wohnung mir voller Kraft auf dem Boden, ich bekomme dann immer Herzklopfen. Außerdem stampft er seit Monaten durch seine Wohnung, da ich ihm gesagt habe, dass ich den Vermieter kontaktieren werde, wenn er die Ruhestörung nicht sein lässt.

Ich kann mir keine andere Wohnung leisten, bin eine Studentin mit wenig Geld. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

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Wenn er nach 22Uhr laut ist und nicht abzusehen ist, dass er innerhalb der nächsten halben Stunde Ruhe gibt, einfach mal die Polizei rufen, dann wird er nicht mehr so schnell laut sein.

Ansonsten wäre es gut, du würdest ein Protokoll darüber anfertigen und/oder Zeugen nennen, die deine Aussage stützen, und mal dem Vermieter Bescheid sagen. ImNotfall auch mit Mietminderung drohen, sollte sich danach nichts ändern.

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