Kein Führungszeugnis - kein Gehalt? Darf man dies?
LIebe Mitglieder.
Nur kurz eine kleine arbeitsrechtliche Frage.
Ich arbeite (als nebenjob) Samstags für 3 Stunden bei ...McPaper... Unabhängig von der Frage, zahlt McPaper schlappe 6,50 die Stunde, ich muss ne halbe Stunde eher kommen, und später gehen...unbezahlt natürlich.
Jetzt macht die Zentrale mächtig Terz und will das ich endlich mein Führungszeugnis vorlege. Ganz im ernst, ich hab keine Lust zwei Stundenlöhne dafür zu bezahlen. Nicht für diesen Job.
Als neueste Info: Wenn ich das Führungszeugnis nicht vorlege bekomme ich keine Abrechnung. ** Mal im ernst: dürfen die mein Gehalt deswegen einfach einbehalten?**
Dann sollen sie mich doch einfach kündigen...
Wenn sie so auf Saubermänner/frauen stehen sollen sie erstmal die eigenen Auflagen erfüllen..wie Pausenzeiten einhalten (MItarbeiter arbeiten 10 Stunden ohne Pause), betrieblicher Ersthelfer usw...
1 Antwort
Generell hat dein Arbeitsgeber eine legitimes Interesse daran, dass du ein Arbeitszeugnis vorlegst. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er dein Gehalt nicht einbehalten darf, denn du hast dafür gearbeitet und etwas geleistet. Auf das Gehalt hast du Anrecht und der Arbeitsgeber kann es nicht als Sanktionsmittel einfach einbehalten. Allerdings glaube ich das eine weitere Verweigerung des Arbeitszeugnis Grund für eine Kündigung ist. Wie dem auch sei: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Sachen. Wenn der Laden schon so link, wird er wohl kaum davor zurückschrecken es trotzdem einzubehalten. Und für die paar € ist es blöd zu klagen...
Hallo,
es geht ja nicht wie von Dir geschrieben um ein Arbeitszeugnis, sondern um das Führungszeugnis das man bei der Stadt beantragen muss.
Irgendwo muss das ja stehen ob man sowas darf.