Kein fester Wohnsitz - U-Haft?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muss ja niemandem was davon erzählen, allerdings muss er eine Adresse vorweisen an die seine Schriftstücke gesandt werden müssen und diese Asressenänderung dem Gericht mitteilen.

Zudem muss er regelmässig dafür sorgen auch den Briefkasten zu leeren. Tut er das nicht kann er mit einem Haftbefehl rechnen, vor allem aich dann wenn der Staatsanwalt von der Wohnungslosigkeit erfährt.

Allerdings wurde durch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, dementsprechend wird sich das Gerichtsverfahren noch in die Länge ziehen.

Es wird noch etwas dauern, möglicherweise aber schnell enden.

Der Verkauf des Hauses könnte als Fluchtvorbereitung gewertet werden.

Wenn er keine ladungsfähige Meldeadresse hat, kann es durchaus ein Grund für die Haft sein.

Ein Wohnwagen kann keine ladungsfähige Adresse darstellen.