Kein fester Wohnsitz - U-Haft?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Eine Person, nennen wir sie mal Herr W., wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und ein paar kleinerer Delikte zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Jetzt wurde durch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, dementsprechend wird sich das Gerichtsverfahren noch in die Länge ziehen. Aktuell ist Herr W. auf freiem Fuß, da keine Fluchtgefahr besteht. Allerdings wird er bald sein Haus verkaufen und hat somit keinen festen Wohnsitz mehr. Herr W. möchte dann vorübergehen in einem Wohnwagen leben.
Reicht die bloße Tatsache keinen festen Wohnsitz zu haben aus, um als Fluchtgefährdet zu gelten? Oder spielen da noch andere Faktoren mit rein?
Freue mich auf eure Antworten.
LG
3 Antworten
Er muss ja niemandem was davon erzählen, allerdings muss er eine Adresse vorweisen an die seine Schriftstücke gesandt werden müssen und diese Asressenänderung dem Gericht mitteilen.
Zudem muss er regelmässig dafür sorgen auch den Briefkasten zu leeren. Tut er das nicht kann er mit einem Haftbefehl rechnen, vor allem aich dann wenn der Staatsanwalt von der Wohnungslosigkeit erfährt.
Allerdings wurde durch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, dementsprechend wird sich das Gerichtsverfahren noch in die Länge ziehen.
Es wird noch etwas dauern, möglicherweise aber schnell enden.
Der Verkauf des Hauses könnte als Fluchtvorbereitung gewertet werden.
Wenn er keine ladungsfähige Meldeadresse hat, kann es durchaus ein Grund für die Haft sein.
Ein Wohnwagen kann keine ladungsfähige Adresse darstellen.