Gehört Drachenlord in den Knast?

6 Antworten

Bei der Verhandlung im März hatte die Richterin Drachenlord ein Ultimatum geboten, er kommt entweder ins Gefängnis oder verlässt das Internet. Drachenlord hat darauf nicht geantwortet.

Im Oktober fand die nächste Verhandlung statt, bei der das Urteil 2 Jahre Freiheitsstraft ohne Bewährung war. Daraufhin legte der Drachenlord Berufung ein und das dadurch entstandene Gerichtsverfahren fand gestern statt.

Ich finde das Urteil nicht gerecht und hätte mir eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewünscht.

Die Frage ist so voller Fehlinformationen, dass man die am besten löschen sollte.

In erster Instanz sollte er für 2 Jahre in Haft. Dann kam es zur Berufungsverhandlung, nicht Revision.
Nicht die Richterin hat eine Strafe verlangt, sondern die Staatsanwaltschaft.
Das heißt: Ja, er sollte in den Knast, nach erneuter Verhandlung hat sich aber ergeben, dass er 1. nicht voll schuldfähig ist, 2. Der Zeuge bzw. das Opfer, der/das zum Hauptanklagepunkt aussagen sollte, ein Alkoholiker und Volldulli ist, der nur das bekommen hat, was er von Rainer wollte.

Schläger gehören nicht verschont- und wenn er meint, seine Konflikte nur mit den Fäusten regeln zu können...er nochmal Bewährung bekommen hat, hatte er wohl mehr als einen " Engel" als Fürsprecher.

Die Richterin "verlangt" im Verfahren nicht.

Sie ist diejenige, die bestimmt, was "heraus kommt".

Befass dich erstmal mit den Grundlagen, wie Justiz funktioniert.

Drachenlord gehört in die Klapse