Hauptverhandlung Betrug?

7 Antworten

Nach dem Urteil ist es durchaus möglich, dass du sogar für längere Zeit nochmal nach hause kannst. Das kann ein paar Tage, manchmal auch ein paar Wochen dauern. Du bist als Betrüger keine Gefahr für die Öffentlichkeit, die umgehend festgesetzt werden muss. Allerdings hängt es wirklich von der Beurteilung ab! Da du vorbestraft bist, kann man es als gewerbsmässigen Betrug betrachten. Auch die Betrugssache an sich spielt eine Rolle. Aber mit einem Aufschub zum Antreten kann auch die JVA planen, wann du wo untergebracht wirst. In der Regel werden Betrüger nicht mit Gewaltverbrechern zusammen in einer Zelle untergebracht. Für den Eintrittsbescheid kriegst du vom Gericht oder der JVA ein Datum, an dem du dich in der JVA einzufinden hast. Dorthin musst du garnichts mitnehmen, keine Zahnbürste, kein Rasierzeug, keine Kleidung, höchstens Wäsche zum Wechseln. Es ist nicht wie ein Hotel. Aber das dürfte auf dem Einfindungsbescheid draufstehen. Jedenfalls würde ich vor dem Gerichtstermin meine Angelegenheiten regeln. Was hat der Anwalt gesagt, mit was du rechnen musst? Wohnung kündigen und die Möbel und persönlichen Effekten einlagern wäre eine Option um Geld zu sparen. Die Stelle dürftest du auch so verlieren, obwohl du unbedingt auf offenen Vollzug plädieren solltest! Dazu solltest du von dir aus mit dem Arbeitgeber sprechen! Eine offene, und reuige!, Kommunikation könnte dir die Stelle erhalten, wenn du in den offenen Vollzug kannst, denn ein Betrüger mit Arbeitsstelle nach der Entlassung ist besser sozial integriert und stabiler, als ein Betrüger ohne Stelle. Der sucht sich wohl gleich wieder entsprechende Einkommensmöglichkeiten.

Dass die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht stattfindet ist schon schlecht für dich. Denn das bedeutet, dass der dich anklagende StA auf eine mehrjährige Haftstrafe hinaus will, eine, die die Möglichkeiten des AG übersteigt.

Selbst wenn du Bewährung bekämst, es steht noch ein weiteres Verfahren im Raum. Durchaus möglich, dass dann die etwaige Bewährung widerrufen wird. Allerdings glaube ich nicht an Bewährung. Ich gehe aus, dass du die nächsten Jahre in staatlicher Obhut verbringen wirst.

Vom Ablauf: solange keine Fluchtgefahr vorliegt, bleibst du auf freiem Fuss und bekommst in naher Zukunft eine Haftantrittsladung. Läge Fluchtgefahr vor, würdest du sofort in Haft gehen.

Du solltest nach dem Urteil versuchen, deine persönlichen Sachen zu regeln, Mietwohnung kündigen, Einrichtung einlagern usw.

Consigliere91  22.11.2020, 08:52

Das Schöffengericht ist beim Amtsgericht.

"...des Stafrichters übersteigt."

Sehr ungenau tztztz

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Ob Du einen festen Arbeitsplatz hast oder nicht, interessiert nach -zig vorhergegangenen Urteilen keinen Richter mehr, weil Du dann Wiederholungstäter und uneinsichtig bist. Auch alles andere entscheidet der Richter. Sachen zu packen für die JVA brauchst Du nicht, da im geschlossenen Vollzug diese in der Kammer abgegeben werden muß und du erhälst Sträflingsbekleidung

Manche lernen es halt nie....

Manchmal geht es direkt in den Bau, und manchmal erst später....
Ich glaube es hängt davon ab, ob sie noch Platz frei haben.

Am besten wird dir da wahl ein Anwalt helfen können.