Nach Urteil ins Gefängnis?

4 Antworten

Sollte tatsächlich bereits ein Revisionsurteil vorliegen, ist der Rechtsweg erschöpft.

Das Urteil bildet die Grundlage für die Strafvollstreckung. Sie kann die Strafe gemeinnützig abarbeiten oder die Gewährung von Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Der Versuch sich der Strafe zu entziehen, wird jedoch zwecklos sein. Nach Ladung zum Haftantritt droht der Erlass eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.

Merkwürdige Richter, die die Gesamtsituation nicht würdigen.

Oder fehlen Bestandteile in deiner Darstellung?

Abgesehen davon ist die Strafe schon Ausdruck der Gesamtsituation. Die Ungerechtigkeit bleibt leider.

Wenn kein Geld und keine Kraft vorhanden ist, sich zu wehren, bleibt nur die Akzeptanz.

12Susanne1977 
Fragesteller
 19.11.2019, 21:15

Die Darstellung ist so, dass nach 1,5 Jahren dann der Brief mit Gerichtstermin kam, sie einen Anwalt beauftragt hat sie zu vertreten (da 500 km entfernt) dieser einwilligte und alles in die Wege leiten wollte, dieser Anwalt ihr dann 1 Stunde vor Gerichtstermin sie anrief und sagte, dass er 1. heute nicht könne und 2, den Termin nicht verschieben konnte. Wie sollte sie innerhalb von 1 Stunde vor Gericht erscheinen? Sie rief an und schilderte die Situation, dem Gericht war es egal. Also erfolgte Urteil in ihrer Abwesenheit.

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Ja, wenn sie Pech hat, sitzt sie wirklich 30 Tage und hat dann auch noch die Haftkosten Vollstreckung usw. Da sollte sie Ratenzahlung machen oder "Arbeit statt Strafe" wenn sie die Zeit dazu hat.

Sie soll die 600 € bezahlen und fertig werden.

Aber sie kann auch 60 Tage absitzen.

Ihr Kind kommt solange ins Heim oder zu Pflegeeltern.

tabularasa13  18.11.2019, 23:54

30 Tage.. Weil 30 Tagessätze.

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