Nach Urteil ins Gefängnis?
Hallo miteinander,
eine Freundin wurde verurteilt, da sie wegen Betrug angezeigt war - 30 Tagessätze a 20 €.
Ihr Ex hatte über ihr Handy Sachen im Wert von 120 € bestellt unter ihrem Namen. Sie selbst hat davon erst 5 Monate nach der Tat durch eine Vorladung bei der Polizei erfahren.
Sie gab das alles bei der Polizei an, sendete Nachweise, dass sie zur besagten Zeit mit einem Geschäftshandy telefoniert hatte und im Büro am Arbeiten war.
Die Polizei und das Gericht interessierte das nicht und sie wurde verurteilt. Revision und Beschwerde haben nichts gebracht. Hinzu kam, dass ihr Anwalt absolut unfähig war, wichtige Fristen versäumte etc.
Sie sieht nicht ein, die Strafe zu zahlen, da sie die Tat nicht begangen hat. Sie ist nicht vorbestraft und hatte nie etwas mit Gericht oder Polizei in ihrem Leben zu tun.
Die ganze Ungerechtigkeit macht sie so fertig, dass sie sich sogar das Leben nehmen wollte. Hinzu kam 2 Jahre Stalking vom Ex, Gewalt mit Zeugen und da macht die Polizei nichts.
Gibt es irgendeinen Weg, wie man ihr helfen kann? Für einen weiteren Anwalt fehlt ihr das Geld, das Herumschlagen mit Gericht etc. dafür fehlt ihr die Kraft, sie will einfach nicht mehr und kaum ein Anwalt ist bereit für so eine "Kleinigkeit" den Fall anzunehmen - die sagen nur: zahlen sie halt und schlucken sie die Kröte!
Nimmt man wirklich eine alleinerziehende Mutter in Haft, wenn sie in diesem Fall nicht zahlt?
Ich würde ihr so gerne helfen.
4 Antworten
Sollte tatsächlich bereits ein Revisionsurteil vorliegen, ist der Rechtsweg erschöpft.
Das Urteil bildet die Grundlage für die Strafvollstreckung. Sie kann die Strafe gemeinnützig abarbeiten oder die Gewährung von Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Der Versuch sich der Strafe zu entziehen, wird jedoch zwecklos sein. Nach Ladung zum Haftantritt droht der Erlass eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe.
Merkwürdige Richter, die die Gesamtsituation nicht würdigen.
Oder fehlen Bestandteile in deiner Darstellung?
Abgesehen davon ist die Strafe schon Ausdruck der Gesamtsituation. Die Ungerechtigkeit bleibt leider.
Wenn kein Geld und keine Kraft vorhanden ist, sich zu wehren, bleibt nur die Akzeptanz.
Die Darstellung ist so, dass nach 1,5 Jahren dann der Brief mit Gerichtstermin kam, sie einen Anwalt beauftragt hat sie zu vertreten (da 500 km entfernt) dieser einwilligte und alles in die Wege leiten wollte, dieser Anwalt ihr dann 1 Stunde vor Gerichtstermin sie anrief und sagte, dass er 1. heute nicht könne und 2, den Termin nicht verschieben konnte. Wie sollte sie innerhalb von 1 Stunde vor Gericht erscheinen? Sie rief an und schilderte die Situation, dem Gericht war es egal. Also erfolgte Urteil in ihrer Abwesenheit.
Ja, wenn sie Pech hat, sitzt sie wirklich 30 Tage und hat dann auch noch die Haftkosten Vollstreckung usw. Da sollte sie Ratenzahlung machen oder "Arbeit statt Strafe" wenn sie die Zeit dazu hat.
Sie soll die 600 € bezahlen und fertig werden.
Aber sie kann auch 60 Tage absitzen.
Ihr Kind kommt solange ins Heim oder zu Pflegeeltern.