Wegen erneuten Betrug Verhandlung?
Hallo,
Ich hatte bereits ein Post diesbezüglich,
Nun hat xy seine arbeitszeiteb nachgesehen, an den tattagen war xy arbeiten, und auch zu dem tattag an dem die Überweisung stattgefunden haben soll gibt es keine Überweisung auf xy Konto. Auch für den ganzen Monat nicht nur xy Gehalt Eingang und eben Abzüge. Dies ist doch eig Beweis genug dafür das xy diese Tat nicht getätigt hat oder?
Kleinen info Xy saß schon AL in haft deswegen und ist auf Bewährung, jetzt findet eine erneute Verhandlung statt.
Xy hat Angst direkt nach der Verhandlung ins Gefängnis zu müssen.
2 Antworten
Da stimmt doch was nicht. Wenn er schon in Haft saß und nun auf Bewährung frei ist, ist er für diese Tat rechtskräftig verurteilt. Da kann ihm wegen der gleichen Tat nicht noch einmal ein Verfahren gemacht werden. Das muss ein zweiter Tatbestand sein.
Ja xy wurde wegen einer neuen Tat angezeigt und diese tat wird nun verhandelt. Aber zu dem angegebenen tat Zeitpunkt war xy arbeiten, und es ging auch kein Geld dieser besagten Person auf das Konto von xy ein.
XY sollte sich einen Anwalt nehmen, der kann das klären, keine gutefrage-User.