Wegen erneuten Betrug Verhandlung?

2 Antworten

Da stimmt doch was nicht. Wenn er schon in Haft saß und nun auf Bewährung frei ist, ist er für diese Tat rechtskräftig verurteilt. Da kann ihm wegen der gleichen Tat nicht noch einmal ein Verfahren gemacht werden. Das muss ein zweiter Tatbestand sein.

Pipilotta91 
Fragesteller
 17.05.2020, 16:22

Ja xy wurde wegen einer neuen Tat angezeigt und diese tat wird nun verhandelt. Aber zu dem angegebenen tat Zeitpunkt war xy arbeiten, und es ging auch kein Geld dieser besagten Person auf das Konto von xy ein.

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XY sollte sich einen Anwalt nehmen, der kann das klären, keine gutefrage-User.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium und eigene Recherche
Pipilotta91 
Fragesteller
 17.05.2020, 16:22

Diesen hat xy ja.

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