Kein Ausbilder da?

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Grundsatz: Ohne Ausbilder -> keine Ausbildung

Der Betrieb ist in der Pflicht zeitnah dafür zu sorgen, daß wieder ein Ausbilder vorhanden ist.

Nun gibt es aber auch noch Ausnahmetatbestände, die es einem Betrieb ermöglicht, auch ohne Ausbilder mit AEVO-Zertifikat (zumindest vorübergehend) weiter auszubilden; dazu bedarf es aber unbedingt der Absprache mit der IHK/Handwerkskammer.

Es ist aber nicht Dein Problem - Du machst weiter, wie bisher - ggf. macht sich der Ausbildungsbetrieb Dir gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn Du wegen mangelhafter Ausbildung z. B. durch die Prüfung fällst.

Evtl. greift im Betrieb hier aber noch die zwischenzeitliche Aussetzung des Ausbildereignungsscheins (AEVO); wer zwischen 2003 und 31.08.2009 bereits ohne Beanstandungen ausgebildet hat, benötigt keine Person mit Ausbildungsberechtigung nach AEVO - dieser ist erst wieder für alle Pflicht die erstmalig nach dem 31.08.2009 ausgebildet haben.

Hier würde dann der Ausbildende (Firmeninhaber, Geschäftsführer etc.)
gleichzeitig auch der Ausbilder werden.

Auch vergleichbare Qualifikationen können das AEVO-Zeugnis ersetzen, sofern vor dem 01.09.2009 nicht ausgebildet wurde; das muß aber durch die IHK geprüft und anerkannt werden.

Dennoch sollte mit dem Ausbildenden über die Situation gesprochen werden um eine reibungslose Ausbildung zu gewährleisten.

DerSchopenhauer  31.01.2017, 20:59

Man muß auch die Begriffe unterscheiden:

Ausbildender --> Inhaber, Geschäftsführer etc. --> fachliche Eignung

Ausbilder --> AEVO-Prüfung bestanden --> fachliche und persönliche Eignung

Ausbildungsbeauftragte --> die vom Ausbilder beauftragten Mitarbeiter, die sich mit um die Ausbildung kümmern

Der Ausbildende kann identisch mit dem Ausbilder sein.

Ausbilder mit AEVO - nur nötig wenn Betrieb erstmalig ab 01.09.2009 ausgebildet hat.

Ausbilder mit AEVO entbehrlich, wenn Ausbildender die entsprechenden anderweitigen Qualifikationen hat (z. B. (Arbeits-)pädagogisches Studium an einer Hochschule, Meister oder Personen die aufrgund ihrer Tätigkeit als Ausbildungsberechtigt gelten (z. B. Freiberufler wie Arzt, Steuerberater etc.)

Natürlich bleibt es dem Unternehmen unbenommen freiwillig auch ohne Pflicht einen Ausbilder mit AEVO-Zertifikat als Ausbilder zu beschäftigen.

Der Betrieb ist dazu verpflichtet einen neuen zu organisieren. Sprich mit deinem Chef. 

Ja, in meinem Betrieb gibt es nicht mal einen Ausbilder, lerne das von anderen Arbeitskollegen.

LG Resa900