Kein Attest für verpasste Klausur?
Hey,
Also ich hätte am 30.10 eine Klausur geschrieben (12. Klasse Gymnasium). An dem Tag habe ich mich allerdings krank gefühlt und bin nicht zur Schule gegangen. Natürlich habe ich mich vorher abgemeldet. Jedoch war dieser Tag ein Mittwoch und der Arzt hatte zu. Am Donnerstag war Reformationstag und somit war auch dann die Praxis geschlossen. Ich habe mir nichts bei gedacht und bin am Freitag wieder normal zur Schule gegangen. Circa eine Woche später kam dann meine Lehrerin an und meinte ich müsse noch mein Attest abgeben.
In der Versäumnisregelung der Schule steht außerdem: ,,In Absprache mit der Kursleitung entscheidet die Schulleitung, ob ein ärztliches Attest eingefordert wird. Wenn ein Attest verlangt wird, erfolgt noch am selben Tag eine telefonische Mitteilung an den Schüler.". Allerdings habe ich nie einen Anruf erhalten.
Jetzt habe ich keinen Plan was ich machen soll da meine Lehrerin immernoch Druck deswegen macht und droht mir sogar 0 Punkte für die Klausur zu geben. Außerdem behauptet sie, dass sie in der Stunde vor der Klausur gesagt hat, dass man ein Attest braucht wenn man krank wird. Daran kann ich mich aber nicht erinnern. Ich habe sie bisher nicht darauf angesprochen und habe noch nicht mit ihr darüber geredet.
Kann mir wer helfen und gucken ob ich im Recht bin? Habe echt keine Lust 0 Punkte zu bekommen weil es sich um einen Leistungskurs handelt.
LG und danke im voraus :)
4 Antworten
Auch Bereitschaftsärzte stellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, auch und besonders sonn- und feiertags. Du hast versäumt, diese zu besorgen, und musst nun die Konsequenzen tragen.
Du sprichst die Rechte des Lehrers und der Schule an. Auch Du hast Rechte und Pflichten, umso mehr als Du nun wohl volljährig bist. Mit "keine Lust" solltest Du nicht argumentieren.
Da steht Aussage gegen Aussage. Die Lehrerin hat wohl vorab darauf hingewiesen, dass ggf. ein Attest vorgelegt werden muss. Sie kennt wohl ihre Pappenheimer.
Ich würde der Lehrerin eher Glauben schenken als dem Schüler.
In der Regelung steht aber nicht, dass wenn ein Attest verlangt wird, die Lehrerin in der vorherigen Stunde darauf hinweißt, da steht: "Wenn ein Attest verlangt wird, erfolgt noch am selben Tag eine telefonische Mitteilung an den Schüler." Diese telefonische Mitteilung ist nicht erfolgt, also ist auch kein Attest erforderlich. Da ist es egal, wie deutlich die Lehrerin vorab darauf hingewiesen hat. Die Schule muss sich schon an ihre eigenen Regeln halten.
Ja, da stehen nun zwei unterschiedliche Ansichten im Raum.
Ich kann damit leben.
Aber nur eine davon ist legitim und durch sinvolle Belege gestützt.
Diese Regelung gilt wahrscheinlich nur für allgemeine Fehlstunden. Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du in die Schule gehst, aber zumindest in NDS ist im Abitur bei verpassten Klausuren ein Attest in jedem Fall Pflicht; es muss sogar innerhalb von drei Tagen vorliegen - andernfalls wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet.
Jedenfalls gibt es nicht nur einen Arzt... Auch an Feiertagen stehen ausreichend Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung, die eine Bescheinigung ausstellen können.
Wie auch immer: Sprich mit der Lehrkraft und mit deiner Tutorin bzw. deinem Tutor. In letzter Instanz kannst du dich auch an deine Jahrgangskoordination oder gar die Schulleitung wenden.
Die Regelung ist extra für Abwesenheit bei Klausuren, Referaten und angekündigten Leistungsüberprüfungen.
Okay, wenn das wirklich so ist, solltest du, wie gesagt, das Gespräch suchen. Wenn du das direkt so erklärst, wie es sich für dich darstellt, geht am Ende vielleicht alles gut.
Du hättest dir am Freitag nachträglich ein Attest besorgen sollen. So wird es jetzt schwer...
Natürlich kann er das. ,,Krankgeschrieben von 30.10. bis 04.11." und fertig... Das hätte er auch am 02.11. noch so bekommen.
Jetzt ist es dafür wohl etwas zu spät
Und was ist, wenn die Erkrankung am Freitag gar nicht mehr nachweisbar ist? Ein Arzt darf einen immer nur für Tage in der Zukunft krankschreiben. Rückwirkend geht das aber nicht.
Das ist in der Theorie so, ja. Warst du schon mal beim Arzt? Weisst du wie das dort in über 90% der Fälle gehandhabt wird, weil beide Parteien so dem Stress aus dem Weg gehen?
Ein guter Arzt macht sowas nicht. Außerdem darf die Schule nichts verlangen, was auf rechtmäßigen Wege eigentlich nicht zu bekommen ist, auch wenn es in der Praxis oft anders gehandhabt wird.
Ja hätte ich, allerdings dachte ich dann ich brauche keins weil ich keinen Anruf bekommen habe :/
Eventuell mal das Gespräch mit der Schulleitung suchen und sich dabei auf die entsprechende Regelung, die du gelesen hast beziehen?
Die Schule hat die Regelung nicht eingehalten, folglich brauchst du auch kein Attest.
Was hat er denn versäumt? Die Schule hat es versäumt, anzurufen. Insofern liegt der Fehler bei der Schule, den die hat ihre Regelung nicht eingehalten, und nicht beim Schüler.