Kaufvertrag (Auto) Verloren was tun?

6 Antworten

Ich solle mich bei der Person zurück melden und das Geld zurückzahlen sonst würden diese es über einen Anwalt klären.

Da würde ich überhaupt nichts machen. Enscheidend ist zunächst einmal, ob du im Kaufvertrag an den neuen Käufer zugesichert hast, dass der Wagen unfallfrei sei. Da hätte er einen Hebel, an dem er ansetzen könnte. Hast du das nicht zugesichert, hat er fast keine Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen:

Wer unbeabsichtigt privat einen Unfallwagen erwirbt, kann nur vom Vertrag zurücktreten, wenn der Privatverkäufer eine Garantie für die Unfallfreiheit übernommen hat, oder wenn er dem Verkäufer ein arglistiges Verschweigen nachweisen kann. Ausdrückliche Garantien hinsichtlich der Unfallfreiheit sind sehr selten.

Zitat aus:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfallwagen-wann-ist-der-ruecktritt-vom-kaufvertrag-moeglich_080132.html

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 16:34

Im Kaufvertrag steht:

Der Verkäufer erklärt:

dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt -

Angekreuzt habe ich.

(x) keinen Unfallschaden hat.

(x) mit dem Original Motor

(x) nicht gewerblich genutzt

Ein Unfall war mir ja nicht bekannt.

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 16:37
@Darween97

Der Verkäufer Garantiert:

dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war,

(x) keinen Unfallschaden hat

(x) leichte Kratzer auf Karosserie

Hamburger02  13.12.2018, 16:42
@Darween97

- soweit ihm bekannt -

Das ist genau der entscheidende Satz. Da müsste dir der Käufer das Gegenteil beweisen, was dann eine arglistige Täuschung wäre. Da dürfte er aber, wenn du tatsächlich nichts von einem Unfall weist, enorme Schwierigkeiten haben und selbst wenn du es wüsstest, könnte er es dir kaum nachweisen. Dieses Formulierung ist auch nicht zu verwechseln mit einer Aussage "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug unfallfrei ist" .

Er müsste da als allerstes mal nachweisen, dass der Unfall in der Zeit passiert ist, in der du das Auto hattest. Von Vorteil wäre es schon, wenn du ebenfalls deinen Kaufvertrag vorlegen könntest, in dem dir ein unfallfreies Fahrzeg verkauft wurde, aber notwendig ist das nicht.

Insofern kannst du die Sache ganz gelassen aussitzen und ich an deiner Stelle würde da auch erst gar nicht drauf reagieren. Im Übrigen ist es inzwischen ziemlich üblich geworden, dass speziell Käufer eines bestimmten Alters und Herkunft nachträglich versuchen, noch irgendwie Geld mit leeren Drohungen und erfundenen Behauptungen herauszuschlagen.

Hamburger02  13.12.2018, 16:44
@Darween97

Der Verkäufer Garantiert:

dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war,

(x) keinen Unfallschaden hat

na also, soll er dir doch das Gegenteil beweisen.

Der Kaufvertrag des Händlers könnte nicht beweisen, dass du während der Zeit, in der das Auto in deinem Besitz war, keinen Unfall hattest.

Wenn der jetzige Besitzer meint, dir vorzuwerfen, dass du einen Unfallschaden verschwiegen hast, müßte er nachweisen können, dass er von April bis jetzt keinen Unfall hatte.

Meiner Meinung nach ist das nicht möglich. Das läßt sich auch nicht mit anwaltlicher Hilfe beweisen.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Verkaufsvertrag reicht aus. Es geht ja um einen Unfall nach dem Verkauf, oder?

Das Auto wurde beim Verkauf durch dich abgemeldet?

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:07

Sie meinen ich hätte es ihnen mit einem Unfall verkauft, aber ich weiss nichts von einem Unfall. Deswegen wollen sie ihr Geld zurück nach fast über einem Halben Jahr. Ja das Auto wurde im April von mir Abgemeldet.

qugart  13.12.2018, 15:10
@Darween97

Ach so....dann wende dich an den Händler, bei dem du das Auto gekauft hast und frag ihm nach einer Kopie des Kaufvertrages. Der muss den noch haben.

Ansonsten, hast du nur ein Problem, wenn du von einem Unfall wusstest, einen hattest und den dann verschwiegen hättest.

Von daher erst mal abwarten, was da tatsächlich auf dich zukommt. Meistens ist das nur leeres Geschwätz.

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:15
@qugart

Ja das klingt nach einer Versuchung an das Geld zu kommen, ich hätte es nicht anderst gemacht aber bei einem unter 1000€ Kleinwagen den Anwalt einzuschalten ist doch unnötig weil ich ja weiß das ich selber davon nichts weiss..

ronnyarmin  13.12.2018, 15:39
@Darween97

Es geht nicht darum, was du wußtest oder nicht wußtest, sondern, dass der Käufer nachweisen können muß, dass er das Unfall mit einem Unfallschaden gekauft hatte. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass er nachweisen können muß, von April bis jetzt keinen Unfall gehabt zu haben.

Wie soll sowas möglich sein?

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:41
@ronnyarmin

Bin gespannt ob es möglich ist😅

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:55
@Darween97

Danke für eure Hilfe @ronnyarmin @qugart @Lysandra13 @Minijobopa @wilees

ronnyarmin  13.12.2018, 16:20
@Darween97

Es ist unmöglich.

Bitte den Händler bei dem Du den PKW erworben hast um eine Abschrift des Vertrages - Ausrede Du müssest den Kauf nachweisen.

Ansonsten wäre zu klären, ob dieser Schaden nicht viel später stattfand, als sich das Fahrzeug schon im Besitz des jetzigen Eigentümers befand.

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:08

Leider gibt es diesen kleinen Gebrauchtwagen Händler nichtmehr.. Es kann ja echt sein das die jetzigen Besitzer einen Unfall gemacht haben😅

Lysandra13  13.12.2018, 15:15
@Darween97

Dann sollen Dir die neuen Käufer beweisen, dass das Auto einen alten Unfallschaden hat. Zu beweisen durch einen Gutachter

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:19
@Lysandra13

Ohjee so ein Gutachter lohnt sich bestimmt nicht für sie bei einem unter 1000€ Kleinwagen.

ronnyarmin  13.12.2018, 15:28
@Darween97

Gut für dich. Wenns kein Gutachten gibts, gibts auch eine Grundlage, dir die Veschweigung eines Unfallschadens vorwerfen zu können.

Nicht du mußt deine Unschuld beweisen, sondern der Andere deine Schuld.

Lysandra13  13.12.2018, 15:28
@Darween97

Das Gutachten müssen die Käufer bezahlen. Nicht du :)

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 15:32
@Lysandra13

Ja ich weiss die müssen das ganze Zahlen es lohnt sich nicht auch wenn ich was verschweigen würde aber in dem Fall wusste ich selber nichts davon.. Wenn ich dann am Ende im Recht bin hat es für sie nur Verluste gebracht..

Vermutlich strebt der Käufer eine Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Dazu muß er den Beweis führen, dass Du von dem Unfallschaden Kenntnis hattest. Und das wird ihm nicht gelingen. Auch mit Anwalt nicht.

Darween97 
Fragesteller
 13.12.2018, 16:27

Ja wird Schwer für ihn😁