Katzensicher Balkon (trotz Verbot)?

3 Antworten

Es gab erst kürzlich ein Urteil, dass Katzenhaltung und im Zusammenhang damit auch die Anbringung eines Katzennetzes ohne Beschädigung der Fassade zum vertragsgemäßen Gebrauch der MIetsache gehört und deshalb nicht verwehrt werden darf bzw. nicht genehmigungspflichtig ist. Gerade wenn dein eigentlicher Vermieter auf deiner Seite steht und sich nur die Hausverwaltung quer stellt, könntest du denen somit unter Berufung auf genau dieses Urteil einen Brief schicken, dass sie das nicht einfach so verweigern dürfen...

Anders sähe es aus, wenn du die Fassade anbohren müsstest oder so. Das darf verwehrt werden. Aber Teleskopstangen erfordern das ja nun gerade nicht.


arina863 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 21:36

Das wusste ich noch nicht. Vielen Dank für die Antwort!

jedoch hat sich die Hausverwaltung gemeldet, dass es optisch einfach nicht rein passt, wenn ein Katzenschutznetz aufgespannt ist.

Also wenn es rein um das Optische geht, ist das kein Grund, kein Katzenschutznetz platzieren zu dürfen.

Wenn du deine Brüstung gelb streichst, ist das ja auch dein Ding, solange es für den Vermieter okay ist.


SashaMu66  22.06.2025, 20:25

Wenn es sich um eine Eigentümergemeinsxhafr handelt kann es durchaus sein, dass diese irgendwann mal zulässige Farben für die Brüstung bestimmt hat. Wenn gelb nicht dabei ist, ist das unzulässig.

arina863 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 21:36
@SashaMu66

Es handelt sich tatsächlich um eine Eigentümergemeinschaft. Laut Vermieter wird da während den Sitzungen häufig über das Optische abgestimmt. Ich bin durch die Kommentare aber schon schlauer, danke! :)

dann geh mit den Katzen auf den Balkon.

ich durfte auch kein Netz anbringen und mit meiner zusammen auf den Balkon und half ihr die gefahren klar zu machen. irgendwann klappte es ohne Aufsicht das sie auf den Balkon konnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – weil ich selber ne Katze hatte die fast 18 Jahre alt wurde