Kassieren Immobilienmakler doppelt, wenn sich Verkäufer und Käufer überlappen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Nookyo,

leider hat hier der Vorredner nicht recht!!! Es wundert mich immer wieder welche Ratschläge hier an Fragende gegeben werden und man stellt immer wieder fest das die Leute keine Ahnung von dieser Materie haben. Das ärgert mich sehr!!!!!!!!

Denn das Bestellerprinzip gilt nur bei Vermietung für Wohnraum!!! Selbst die Gewerbliche Vermietung fällt nicht unter das Bestellerprinzip!!!

Der Verkauf von Immobilien ist individuell verhandelbar!!! Der Gesetzgeber gibt hier keine genaue Aussage dazu, wie hoch die Provision sein soll und wie oft er dies von einem Kunden bekommt. Als Sittenwidrig gilt aber alles über 10% bei einem Objekt!!! Also einfach mit dem Makler reden.

Viel Glück und liebe Grüße

Andreprodomo

Nooky0 
Fragesteller
 26.01.2017, 18:37

Das bedeutet, es wird zwischen den beiden Parteien, also Käufer und Verkäufer ausgehandelt, wer zahlt und der Markler bekommt nur die Courtage, einer Beauftragung, richtg?

„Ein solches Vorgehen ist im Rahmen des Bestellerprinzips nicht zulässig! Damit ein Makler den Suchauftrag eines Mieters bedienen kann, muss er ausschließlich für den Mieter das von ihm gewünschte Objekt suchen. Hier hat aber der Eigentümer vorher schon den Vermittlungsauftrag erteilt.“

Das sagt Immo-Welt dazu. 
Hier muss also der Verkäufer bezahlen, der er den Makler ja beauftragt, bevor dieser die Wohung für den Käufer anbieten kann.

Derzi  25.01.2017, 20:12

Ach nö, hab gerade nochmal genau nachgelesen. Bestellerprinzip gilt tatsächlich nur bei Mietwohnungen. 

Bei Verkäufen können der Verkäufer und der Makler frei aushandeln, wer die Maklerkosten trägt. 

Doppelt kassieren geht dann also immer noch nicht, weil der Verkäufer dann kurzerhand aushandelt, dass der Käufer die Maklerkosten zu übernehmen hat.

andreprodomo  26.01.2017, 11:36

Hallo Derzi,

leider ist deine Aussage grottenfalsch!!!!! Wenn man sich nicht auskennt, dann bitte keine Ratschläge geben. Denn das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermietung von Wohnraum!!!!!!!!

Auch die gewerbliche Vermietung fällt hier nicht unter das Bestellerprinzip!!!!

Der Verkauf von Immobilien ist immer individuell verhandelbar!!! Der Makler darf sich von beiden bedienen! Ich mache diesen Job fast 15 Jahre.

Lg Andreprodomo