Kassendifferenz, da die EC-Zahlung nicht korrekt erfolgt ist?
Gestern hatte ich meinen letzten Arbeitstag. Ich habe selber gekündigt aus familären Gründen. Insgesamt war ich 3 Monate dort beschäftigt. Bisher gab es keine Vorfälle, Schwierigkeiten, Kassendifferenzen.
Gestern in meiner letzten 5-Stunden-Schicht ist folgendes passiert:
Ich habe eine EC-Kartenzahlung in Höhe von 35,87 Euro angenommen. Das EC-Gerät ist von der Kasse getrennt und daher muss der Betrag manuell eingegeben werden. Die Eingabe habe ich korrekt vorgenommen, der Kunde hat die Geheimzahl eingegeben und ein Ausdruck ist wie immer direkt erfolgt. Ich habe eine Kopie für den Kunden gezogen und den Betrag in der Kasse durchgebucht. Ganz unten am Ende des EC-Beleges steht normalerweise "Zahlung erfolgt". Mir ist leider nicht aufgefallen, dass in diesem Fall dort "Kartenfehler" stand. Also gab es abends bei Kassenabschluss eine Differenz in Höhe von 35,87 Euro.
Es ist klar, dass der Beleg von mir gebucht wurde, da jeder Beleg vom jeweiligen Kassierer mit Kürzel versehen wird.
Ich bin als Minijob dort angestellt, es gibt keine Regelung im Arbeitsvertrag zu Kassendifferenzen und deren Haftung, keine Mankovereinbarung o.ä. Gestern lag mein Verdienst bei 5 x 8,50 Euro Mindestlohn bei 42,50 Euro.
Der Arbeitgeber verlangt jetzt von mir, dass ich die Differenz in Höhe von 35,87 Euro ausgleichen soll. So würde es immer im Unternehmen gehandhabt, dass hat mir bisher aber niemand gesagt. Ist das rechtens? Kann er die Differenz einfach mit meinem Lohn von diesem Monat verrechnen? Wenn ich damit nicht einverstanden bin, könnte es sich auf mein Zeugnis auswirkend.
Auf der einen Seite will ich keinen unnötigen Ärger. Ich bin aber auch nicht bereit, alles mit mir machen zu lassen. Auf das Zeugnis bin ich nicht so angewiesen. Wäre halt nur nett, da dort sonst nur sehr Gutes stehen kann. Ich finde es einfach nicht fair, alles auf die Mitarbeiter abzuwelzen. Da dort an einem gekoppelten Kassensystem aus Kostengründen gespart wird, sehe ich das Risiko beim Arbeitgeber. Es kann immer mal ein Fehler passieren, wo Menschen arbeiten.
Ich finde meinen Fehler menschlich und nicht grob fahrlässig und daher sehe ich die Haftung beim Arbeitgeber. Wie seht Ihr das?
Ich freue mich über einen Rat. Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wie hoch die Kosten sind, wenn ich einen Anwalt einschalte.
Viele Grüße an alle, die dies lesen
Debora
2 Antworten
hi. ich kenne das ganz gut habe ähnliche Erfahrungen und mich würde es auch interessieren. Ich befürchte ein Anwalt wird zu teuer (http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt/berechnen.html)
Ebenfalls danke. Ja, eine Anwaltspflicht gibt es da nicht. Wenn er es nicht verrechnet, habe ich Glück. Wenn er es einfach auch gegen meinen Willen verrechnet, müsste ich Klagen - und das geht nicht ohne Anwalt.
In diesem Fall würde ich eine anderen Weg einschlagen und über den fehlenden Betrag bei der Lohnzahlung einen Mahnbescheid beim Amtsgereicht beantragen. Den muss der Antraggegner dann bearbeiten und im Falle seines Widerspruchs landet ihr vorm... Amtsgericht. Und natürlich ohne Anwaltspflicht.
Wie wird es bei euch behandelt, wenn du ähnliche Erfahrungen gemacht hast?
bei mir wars das gleiche ich musste es aus eigener Tasche damals bezahlen. Hatte mich bei einem Kunden vergeben und deswegen 10 € weniger gehabt, musste im endeffekt noch 3 € dazugeben da ich 7€ trinkgeld hatte aber das war damit auch weg.
Ich fange mal eben hinten an, beim Zeugnis. Dieses ist eigentlich so unwichtig und unsinnig wie ein defekter Eimer zum Wasser tragen. Der Gesetzgeber sagt, das Arbeitszeugnis muss wohlwollend geschrieben sein. Damit sind ihm beide Hände gebunden, ein schlechtes Zeugnis auszustellen.
Da Dir das Zeugnis aber sowieso nicht so wichtig ist, würde ich, wenn im Arbeitsvetrag keine Regelung vorgesehen ist, einer Verrechnung mit dem Lohn widersprechen und es einfach darauf ankommen lassen, wie der ehemalige Arbeitgeber weiter verfahren will.
könnte da an der Stelle nicht ieine Versicherung einspringen? so meine überlegung grad.
Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann aber so auf Anhieb wüßte ich nicht, welche Versicherung einen solchen Schaden während der Arbeit abdecken sollte.
Eine private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers... würde ich ausschließen wollen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung und finanzielle Schäden? Keine Ahnung aber mein Bauchgefühl tut sich da etwas schwer mit.
Was käme sonst noch in Frage? Naja, eines zumindest: Abschreiben als Verlust. Also steuerlich relevanter Verlust. :-))
Erstmal danke. Welche Versicherung sollte das sein? Meine Privat-Haftpflicht wird wohl kaum für berufliche Differenzen aufkommen. Ob der Arbeitsgeber gegen so etwas versichert ist, kann ich nicht sagen.
hab da eher an den Betrieb gedacht ob eine deren Versicherungen greifen kann, da ja ein nicht absichtlich verursachter Schaden aufgetreten ist.
Ich bin mir sicher, dass derartige Sachen ohne Anwaltspflicht vor einem Amtsgericht verhandelt würden. Also... einfach abwarten.