Karenzfrist?

5 Antworten

Die Versicherung zahlt ab 01.07.2024 die vertraglich abgeschlossene Leistung. Es zählt das Datum des Behandlungsdatum, nicht die der Rechnung oder wann du die Rechnung einreichst.

Falls die Zahnbehandlung schon vor Abschluß der Vertrages anstand, zahlt die Versicherung auch nicht, es sei denn du hast einer der sehr seltenen Verträge abgeschlossen, die es machen (aber die sind sehr teuer mit niedriger Leistung).

Außerdem zahlt sie nur bis zu einem bestimmten maximalen Betrag, weil in den ersten (imho meistens 5 Jahren) Jahren die Leistung gestaffelt ist bis die Versicherung die volle Leistung zahlt.

Nein. Es gilt das Datum der Behandlung.

Entscheidend ist nicht das Datum, bei dem du die Rechnung einreichst, sondern das Datum, an dem die Behandlung stattgefunden hat.

Und wenn diese bereits bei Antragsaufnahme angeraten war, zahlt die Versicherung ohnehin nicht.