Kann sich die Polizei bei urkundenfälschung über das Datenschutzgesetz hinweg setzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihnen steht die Räumungsklage zur Verfügung.

In einem solchen Verfahren werden die gegenseitigen Vorträge geprüft und ein Richter kann Einsicht fordern.

Stellt sich eine urkundenfälscheung heraus, so wäre das ein Offizialdelikt und es käme zur einer Strafanzeige gegen den Mieter.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Vielleicht reden Sie darüber mal mit Ihrem Mieter und er zieht vor diesem Hintergrund ganz schnell freiwillig aus!?!

Manchmal helfen ja gute Argumente.

Strafrechtlich kannst du deinen Verdacht auf Sozialbetrug und Urkundenfälschung bei der Polizei vorbringen ujnd gleichzeitig Raäumunsklage einleiten, wenn die Voraussetzung erfüllt ist.

Thema Datenschutz.

Normalerweise darf das Jobcenter überhaupt keine Daten rausgeben. Die Sache mit dem neuen Mietvertrag hätten sie also auch schon für sich behalten sollen.

Die Frage bleibt, zu was brauchte der Mieter einer neuen Mietvertrag?

Unser Mieter hat eines schönen Tages aufgehört zu zahlen.

Wie er das bewerkstelligt hat, ist rätselhaft, denn ansonsten wurde die Miete immer vom Jobcemter direkt überwiesen, ohne dass der Mieter davon etwas zu Gesicht bekommen hätte.

Nachdem er Mietschulden von über 3ooo Euro angehäuft hatte, leitete unser Anwalt vor einem halben Jahr die Räumungsklage ein.

Seitdem ist nichts passiert, ausser dass die laufende Miete jetzt wieder vom Jobcenter überwiesen wird.

Auf was will ich hinaus?

Wenn Sie den Mieter loswerden wollen, kündigem Sie ihm wegen Eigenbedarfs.

  1. Grund

Eine Räumungsklage kann gut und gerne auch schonmal 2 Jahre dauern.

Insbesondere wenn der Mieter dabei auf alle möglichen Einsprüche kommt, wie z.B. Härtefallregelung, chronische Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, drohende Obdachlosigkeit usw.

  1. Grund

Die Räumungsklage ist mit erheblichen Kosten verbunden, je nach Streitwert können schnell ein paar Tausend Euro zusammenkommen. Allein, um das Verfahren ins Rollen zu bringen und dass der Anwalt seine Brieflein schreibt, ist man im Vorfeld auf jeden Fall schon mal einen Tausender los.

Sollte es dann nach Monaten und Jahren doch zur Zwangsräumung kommen, muss man auch noch die Räumer, den Umzugswagen UND die Kosten für den Aufbewahrungsraum der Möbel zahlen, denn die sind Eigentum des Mieters und können in Deutschlandd nicht einfach auf den Sperrmüll gegeben werden.

Die Immobilienverkaufsseite Immoverkauf24 schreibt hierzu recht schön: "Wer eine Vermietung plant und im Fall einer Räumungsklage Mietausfälle und eine längere Prozessdauer finanziell nicht durchstehen würde, sollte besser ganz von der Vermietung absehen."

Interessant, nicht?

Nur hätte man das eben vorher wissen sollen.

Kündigung auf Eigenbedarf ist die einzige Chance, einen Mieter zeitnah aus der Wohnung zu bekommen, ohne das horrende Kosten entstehen.

Wie ging es in unserem Fall weiter?

Nun, gar nicht. Nachdem die ersten 1ooo Euro verbraten waren und der Mieter jetzt wenigstens wieder zahlt, haben wir darauf verzichtet, den Fall weiter zu verfolgen. Und zwar nicht aus Gutmenschentum, sondern einfach der Rechnung halber. Die Räumungsklage verursacht mehr Kosten, als die bestehenden 3ooo Euro Mietschulden.

Im Falle einer erfolgreichen Räumung käme hier dann mindestens nochmal der gleiche Betrag drauf. Der mittellose Mieter indes würde weder seine Mietschulden, noch die verursachten Gerichts- und sonstigen Kosten je bezahlen. Und nach 3o Jahren sind die Forderungen ohnehin verfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung