Bei uns war es ähnlich. Der Schuppen stand nicht im Mietvertrag, aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Werkstatt hatte.

Der Garten stand auch nicht im Mietvertrag. Aus dem einfachen Grund, weil ich dort meine Apfel- und Birnbäume hatte.

Im Mietvertrag stand lediglich, dass das Haus vermietet wird.

Eines schönen Tages kam der Mieter auf die Idee, eben weil nichts im Mietvertrag stand, dass er das gesamte Gründstück, mit allem, was sich darauf befindet, gemietet hat. Er begann also damit, meine Werkstatt auszuräumen und den Schuppen als Partyraum zu verwenden.

Ich sagte, so haben wir aber nicht gewettet, wenn er den Schuppen nutzen wolle, so solle er dafür gefälligst Miete zahlen. Der Mieter erklärte sich damit mündlich einverstanden.

Ich sage dies, weil in Deutschland theoretisch mündliche Verträge rechtlich genauso bindend sind, wie schriftliche. Das hat man extra so eingerichtet, damit man nicht bei jedem kleinen Verkauf einen 2o-seitigen Vertrag aufsetzen muss.

Ich sage theoretisch, denn ohne schriftlichen Vertrag ist man in Deutschland fast immer angeschissen. Aus gutem Grund gibt es deshalb auch keine mündlichen Testamente oder Grundverschreibungen.

Was nun folgte, war recht interessant und lehrreich, was das deutsche Mietrecht anbetrifft.

Unser Mieter began damit, Mängellisten auszufüllen - von in den Schuppen regnet es herein, bis zu die Bolen sind verschimmelt war alles dabei, was als Begründung herhalten konnte, warum er die Miete für den Schuppen leider nicht zahlen könne; jedenfalls nicht bevor diese Mängel beseitigt seien.

Inzwischen nutzt der Mieter den Schuppen wie gesagt als Partyraum. Und seitdem regnet es auch nicht mehr herein.

Inzwischen frisst der Mieter auch meine Äpfel und Birnen. Dabei scheint er von der folgenden Theorie auszugehen, wenn es ums Ernten der Früchte geht, sind das seine Bäume, die er gemietet hat.

Wenn es darum geht, den Garten zu bewirtschaften und zu bearbeiten, scheint er hingegen selbstverständlich davon auszugehen, dass dies Aufgabe dessen sei, dem der Garten gehöre, also dem Vermieter. Man kann hier also von einer Arbeitsteilung sprechen.

Warum lässt man sich (als Vermieter) dies alles bieten?

Weil in Deutschland 1.) jede Klageerhebung Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis mehr zum eigentlichen Streitwert stehen.

Und 2.) weil das Eintreiben des Geldes (im Falle einer erfolgreichen Klage) selbst bei Aussicht auf Erfolg mit weiteren Kosten verbunden ist.

Jetzt bin ich leider etwas vom Thema abgeschweift.

Fazit:

Ja, in diesem Fall ist es leider möglich, dass der Vermieter aufgrund der Schuppennutzung eine Mieterhöhung durchsetzen will.

Nein, es ist nicht möglich deshalb eine Kündigung auszusprechen, auch keine fristgerechte.

Es gibt in Deutschland nur 3 Möglichkeiten für eine Kündigung:

Eigenbedarf

Mieter zahlt nicht

Vandalismus, unerlaubte Untervermietung, gewerbliche Nutzung

Daher Kündigung nicht rechtskräftig.

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Thema Datenschutz.

Normalerweise darf das Jobcenter überhaupt keine Daten rausgeben. Die Sache mit dem neuen Mietvertrag hätten sie also auch schon für sich behalten sollen.

Die Frage bleibt, zu was brauchte der Mieter einer neuen Mietvertrag?

Unser Mieter hat eines schönen Tages aufgehört zu zahlen.

Wie er das bewerkstelligt hat, ist rätselhaft, denn ansonsten wurde die Miete immer vom Jobcemter direkt überwiesen, ohne dass der Mieter davon etwas zu Gesicht bekommen hätte.

Nachdem er Mietschulden von über 3ooo Euro angehäuft hatte, leitete unser Anwalt vor einem halben Jahr die Räumungsklage ein.

Seitdem ist nichts passiert, ausser dass die laufende Miete jetzt wieder vom Jobcenter überwiesen wird.

Auf was will ich hinaus?

Wenn Sie den Mieter loswerden wollen, kündigem Sie ihm wegen Eigenbedarfs.

  1. Grund

Eine Räumungsklage kann gut und gerne auch schonmal 2 Jahre dauern.

Insbesondere wenn der Mieter dabei auf alle möglichen Einsprüche kommt, wie z.B. Härtefallregelung, chronische Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, drohende Obdachlosigkeit usw.

  1. Grund

Die Räumungsklage ist mit erheblichen Kosten verbunden, je nach Streitwert können schnell ein paar Tausend Euro zusammenkommen. Allein, um das Verfahren ins Rollen zu bringen und dass der Anwalt seine Brieflein schreibt, ist man im Vorfeld auf jeden Fall schon mal einen Tausender los.

Sollte es dann nach Monaten und Jahren doch zur Zwangsräumung kommen, muss man auch noch die Räumer, den Umzugswagen UND die Kosten für den Aufbewahrungsraum der Möbel zahlen, denn die sind Eigentum des Mieters und können in Deutschlandd nicht einfach auf den Sperrmüll gegeben werden.

Die Immobilienverkaufsseite Immoverkauf24 schreibt hierzu recht schön: "Wer eine Vermietung plant und im Fall einer Räumungsklage Mietausfälle und eine längere Prozessdauer finanziell nicht durchstehen würde, sollte besser ganz von der Vermietung absehen."

Interessant, nicht?

Nur hätte man das eben vorher wissen sollen.

Kündigung auf Eigenbedarf ist die einzige Chance, einen Mieter zeitnah aus der Wohnung zu bekommen, ohne das horrende Kosten entstehen.

Wie ging es in unserem Fall weiter?

Nun, gar nicht. Nachdem die ersten 1ooo Euro verbraten waren und der Mieter jetzt wenigstens wieder zahlt, haben wir darauf verzichtet, den Fall weiter zu verfolgen. Und zwar nicht aus Gutmenschentum, sondern einfach der Rechnung halber. Die Räumungsklage verursacht mehr Kosten, als die bestehenden 3ooo Euro Mietschulden.

Im Falle einer erfolgreichen Räumung käme hier dann mindestens nochmal der gleiche Betrag drauf. Der mittellose Mieter indes würde weder seine Mietschulden, noch die verursachten Gerichts- und sonstigen Kosten je bezahlen. Und nach 3o Jahren sind die Forderungen ohnehin verfallen.

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Du meinst 4 Ostmarkt = 1 DM, also 0,50 Euro, nicht 1 Euro?

Ich kann die Frage auch einfacher stellen, die letzte in der DDR 1990 hergestellte elekt. Schreibmaschine kostete 2400 Ostmark. Was wäre dies in Euro? Oder anders gefragt, konnte sich ein normaler DDR-Bürger eine normale Schreibmaschine leisten?

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Ganz im Gegenteil. Unter Elvanse musst Du ungefähr das Doppelte saufen, um die Hälfte an Besoffenheit zu erreichen.
Zur Interaktion mit Cannabis lässt sich leider nix sagen. Da Cannabis unterschiedlichste Sorten beeinhaltet. Manche wirken dämpfend "stoned", manche anregend bis zu Panik erzeugend, manche psychedelisch.

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War zunächst auch der Meinung meiner Vorredner, bis ich eine angetestet habe. Absolut brauchbares Instrument. Für Einsteiger absolut geeignet. Der Verstärker ist allerdings Müll.

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Verstehe ich nicht. Wenn er die 8. Klasse wiederholt hat. Dann kommt er doch jetzt automatisch in die 9? Es sei denn, er hätte das Klassenziel wieder nicht erreicht. Dann müsste er auf eine Förderschule hinabgestuft werden mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, in der jedoch auch ein ganz normaler Hauptschulabschluss gemacht werden kann. Hat er das Klassenziel erreicht, kommt er in die 9. Klasse und bekommt am Ende des Schuljahrs den Hauptschulabschluss.

Die ganze Frage ist aber ohnehin mehr akademischer Natur. Solange ADHS + Depression nicht behandelt sind. Denn so lange wird, egal welche Verlängerung auf egal welcher Schule vollkommen sinnlos sein. Bei einer ADHS muss man davon ausgehen, dass etwa zehnmal so viel Zeit verbraten wird, wiederholt werden muss, um etwas zu lernen, als bei einem normalen Menschen.

Desweiteren muss man wissen, dass ein Mensch mit ADHS um wenigstens 10 IQ, oftmals aber eher 20 IQ Punkte dümmer wirkt, als er tatsächlich ist, bzw. nicht nur so wirkt, sondern bei einem IQ-Test auch so abschneidet. Oder anders ausgedrückt, ein ADHSler befindet sich meist eine Schulstufe unter seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Bei mir hieße das: tatsächlich Abitur, aber eigentlich hochschulabschlussfähig. Bei Deinem Sohn hieße das: tatsächlich Hauptschule, aber eigentlich Realschule usw.

Wobei in diesem Fall natürlich noch die Depression ins Gewicht fällt. Als Faustformel gilt nämlich: ein Mensch mit ADHS ist (lerntechnisch betracht) ein Halbidiot; ein Mensch mit ADHS + Depression aber ein Vollidiot. Er ist dann (lerntechnisch betrachtet) nicht mehr von einem geistig Behinderten zu unterscheiden.

Dieser Fall ist jedenfalls weniger ein Schulproblem, als vielmehr ein ernstes ärztliches Problem. Und er muss in die Hände eines erfahrenen, auf ADHS spezialisierten Kinder- und Jugendpsychiaters. Ein Feld-, Wald-, und Wiesentherapeut wird daran scheitern. Schon allein deshalb, weil "normale" Psychiater noch nie begriffen haben, dass die Medikamente, die gegen Depressionen helfen die ADHS verschlechtern und umgekehrt, die Medikamente, die gegen ADHS helfen, i.a.R. die Depressionen verschlimmern. Es braucht Erfahrung, um dies auszubalancieren.

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