Kann mir jemand helfen wie man das berechnet?
Lösung zu 2.1=D. 2.2=C 2.3=E
2 Antworten
2.1) Bruttolohn durch Anzahl gearbeiteter Stunden gleich Stundenlohn.
2.2) die Kirchensteuer wird von der Lohnsteuer berechnet und beträgt 9 % (keine Ahnung ob man das wissen muss... oder steht es irgendwo vorher? Fakt ist: in Bayern und Baden-Württemberg sind's 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %), also 9 % von 155,41 €.
2.3) der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt berechnet, also hier 8,4 % von 1.865,39 €.
Den Brutto-Stundenlohn erhältst Du, wenn Du den Bruttoverdienst durch die Anzahl der Arbeitsstunden teilst, also 1865,39 / 167. Für die Kirchensteuer ist in der Lohnabrechnung KEIN Betrag ausgewiesen: Offenbar zahlt die betroffene Person keine, weil ... kein Mitglied.
Bruttoarbeitslohn durch 100 ("pro Cent" = von hundert) mal 8,4.
Und die Krankenversicherung ?