Kann meine Mutter mich rausschmeißen?
Mir gehts um das Rechtliche.
Ich bin 24, mache eine Ausbildung (duales Studium), wohne normalerweise on/off an der Ausbildungsstätte, wo ich ein Zimmer habe (Wegen Corona gibts so ne Art Schichtsystem).
Heißt zurzeit bin ich im Homeoffice bei meiner Mutter. Habe sonst keine Wohnung und kann auch nicht zur Ausbildungsstätte fahren, habe da zurzeit eh kein Zimmer.
Meine Mutter bezieht Hartz 4.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass vor 25 Jahren ein Elternteil ein Kind nur rauswerfen kann, wenn es dann für den Unterhalt aufkommt.
Ich beziehe aber durch das duale Studium ja mein eigenes Geld und kriege Kindergeld auf mein Konto (was dem Unterhalt gleich kommt oder?)
Kann sie mich rausschmeißen, da ich ja theoretisch Geld für ne eigene Wohnung hätte? Kann das Jobcenter da mitreden?
6 Antworten
Es ist die freie Entscheidung Deiner Mutter, Dich jederzeit vor die Tür zu setzen, wenn sie das möchte.
Unterhaltspflichtig ist sie Dir gegenüber sowieso bis zum Ende Deiner Erstausbildung.
Das Kindergeld hat mit dem Unterhalt nichts zu tun.
dass vor 25 Jahren ein Elternteil ein Kind nur rauswerfen kann
Du meinst wahrscheinlich die U25 - Regelung im Bereich Arbeitslosengeld 2. Diese besagt, daß junge Menschen, die noch zu Hause wohnen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr kein Teil mehr der Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bilden, sondern dann sozusagen eigenes Arbeitslosengeld 2 beantragen können. Mit Unterhalt hat diese Regelung nichts zu tun.
Ich beziehe aber durch das duale Studium ja mein eigenes Geld und kriege Kindergeld auf mein Konto (was dem Unterhalt gleich kommt oder?)
Dein "eigenes Geld" müßte auf Deine ALG 2 - Leistungen angerechnet werden, die Du beziehen müßtest, falls Du Teil der Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter bist, was gemessen an Deiner Schilderung eigentlich so sein sollte. Es sei denn, daß der anrechenbare Teil Deines Verdienstes + Kindergeld Deine Jobcenter-Leistungen übersteigen. Dann wärst Du kein Teil der Bedarfsgemeinschaft.
Falls Du jedoch in dem Zimmer bei Deiner Ausbildungsstätte gemeldet bist und das Jobcenter nicht weiß, daß Du vorübergehend bei der Mutter lebst, dann solltet Ihr das ändern. Deine Mutter könnte sonst Ärger bekommen.
Mit Unterhalt hat das alles nichts zu tun.
Ja, kann sie. Ist ihre Wohnung. Das Jobcenter hat damit nix zu tun.
Ab 18 Jahren kann man immer rausgeschmissen werden aber hat auch häufig Anspruch auf Unterhalt und muss es sogar durchsetzen weil das Amt zahlt nur wenn man kein Anspruch auf anderes Geld hat was den Lebensunterhalt deckt. Der Unterhalt wird dann auf die Sozialleistungen angerechnet.
Die u25 Regelung bei ALG 2 sagt nur das man ohne triftigen Grund keine Wohnung gezahlt bekommt. Ein Rausschmiss wäre ein triftiger Grund.
Wenn du dich nicht an IHRE Hausordnung hältst, kann sie dich vor die Tür setzen.
Du bist volljährig und könntest in einer Pension unterkommen.
Hat nichts mit Hausordnung zu tun, sie ist einfach verrückt (diagnostizierte Schizophrenie und tausend anderes Zeug), hab einfach keine Lust mehr gehabt ihren Scheiß runterschlucken zu müssen und gegenargumentiert
Das ist dabei rausgekommen
Aber ja werde mir wohl ein billiges Hotel oder so suchen müssen
Deine Mutter kann dich jederzeit heraus werfen. Nirgendwo im Unterhaltsgesetz steht, dass sie dich beherbergen muß.
Hm gäbs ne günstigere Alternative als wochenlang Hotel, bis ich was gefunden habe?