Kann mein Vermieter meine Mitbewohnerin rausschmeißen?
Meine Mitbewohnerin hält sie nicht an Vereinbarungen, die wir anfangs gemeinsam beschlossen haben.
Sie hat einen Drogendealer in unsere Wohnung reingelassen.
Sie hatte lange vor den Einzug eine Beziehung mit ihm gehabt.
An einem Abend komme ich zu Hause an und sehe ihn unserer Wohnung, ich habe mich direkt unwohl gefühlt, nicht zuhause gefühlt und bin sofort zu meiner Familie gefahren, weil ich auch Angst vor ihm hatte.
Ich habe von Bekannten erfahren, dass er sehr impulsiv, gewalttätig und kriminell ist.
Und meine Mitbewohnerin hat darauf bestanden, dass er bei uns im Wohnzimmer für eine Weile übernachtet.
Ich habe ihr erklärt, dass ich das nicht richtig fand von ihr und das es mir nicht passt, dass er nun weist wo wir wohnen. Denn sie hat ihn als aufdringliche Person beschrieben gehabt.
Ich habe sie darum gebeten, ihn nicht mehr hier reinzulassen.
Doch einige Tage später war er wieder bei uns.
Sie schleicht ihn jedes Mal hier rein ohne mir bescheid zu sagen und gerade sehr ich wie der Drogendealer unsere Wohnung aufmacht! Jetzt hat er auch noch Zugang (schlüssel) in unsere Wohnung ohne das ich davon weiß.
Ich fühle mich hier einfach unwohl und mit ihr kann ich nicht reden, da sie mich ignoriert.
Meinen Vermietern sind auch die Hände verbunden, aber sie wollen auch nicht das der Drogendealer hier rein und raus kann, außerdem haben sie einen zwei jährigen Sohn.
Ich habe überlegt die Polizei anzurufen, aber ich werde ja nicht von ihm bedroht, habe aber panische Angst hier zu bleiben, wenn er hier ist.
Ich weiß nicht was ich machen soll...
12 Antworten
Du hast an anderer Stelle geschrieben, dass ihr die Wohnung gemeinsam angemietet habt. Dann kann der Vermieter da gar nichts machen (ausser im Extremfall euch beiden gemeinsam zu kuendigen) und du kannst deiner Mitmieterin keinen Besuch untersaagen.
der Vermieter kann ihm Hausverbot erteilen, kündigen kann sie deswegen nicht
Der Vermieter kann seinen Mietern keinen Besuch verbieten und diesem auch kein Hausverbot erteilen. Schon gar nicht, wenn es dafuer - wie hier - ueberhaupt keinen Grund gibt.
Wenn der Typ immer noch dealt kannst du der Polizei einen Tipp geben, und danach eine einstweilige Verfügung erwirken.
Wer steht denn als Mieter im Mietvertrag?
Und ist irgendetwas vorgefallen, als er in der Wohnung war? Bedrohung? Geschrei? Diebstahl?
Ja meine Mitbewohnerin hat sich mit ihm gestritten und hat ihm sogar eingesperrt, voll verrückt, er musste durchs Fenster raus, sie hat ihn gezwungen ihre Spucke aufzulecken... Also Geschreie auf jeden Fall
Kann man so sagen... bin völlig verzweifelt
Der Vermieter kann hier gar nichts machen, solange keine unmittelbare Störung des Hausfriedens/Vertrags vorliegt.
Selbst wenn dem so wäre bist Du als Hauptmieter genauso in der Haftung.
Allein die Tatsache, dass Du dich bedroht fühlst, wäre für den Vermieter sowieso kein Grund, aktiv zu werden.
Den Besuch wirst Du wohl nicht untersagen können. Ein dauerhaftes Wohnen allerdings schon.
Wir beide