Kann mein Psychiater mich verhandlungsunfähig schreiben?

5 Antworten

Grundsätzlich ja. An ein Attest über eine Verhandlungsunfähigkeit werden jedoch hohe Maßstäbe angelegt, eine AU-Bescheinigung genügt nicht. Ich zitiere aus einem Artikel in ;der Münchner Medizinischen Wochenschrift (34/35 / 2010):

Strafrechtlich besonders relevant ist die Verhandlungsfähigkeit; der Angeklagte gilt nach einem Verfassungsgerichtsbeschluss als „Subjekt, mit dem verhandelt wird“. Der Angeklagte muss in der Lage sein, seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, seine Verteidigung vernünftig zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben/entgegenzunehmen. Daher muss er in der psychischen und physischen Verfassung sein, der Verhandlung zu folgen und die einzelnen Akte zu würdigen und sich darauf einlassen zu können. Schwere körperliche oder seelische Krankheiten sind geeignet, die Verhandlungsfähigkeit einzuschränken oder auszuschließen. Dies umfasst u. a. chronisch­progressive Erkrankungen im terminalen Stadium (z. B. maligne Tumoren), psychotische Erkrankungen oder zerebrale Läsionen mit relevanten neurologischen Ausfallerscheinungen. Bei der Beurteilung sind Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Strafverfahrens einzubeziehen. Zu berücksichtigen ist auch das Risiko für den Angeklagten: Durch die Hauptverhandlung dürfen weder dessen Leben gefährdet noch irreparable schwere Gesundheitsschäden bedingt werden. Eine entsprechende Problematik könnte sich in erster Linie bei kardialen Erkrankungen ergeben. Ggf. kann der Arzt größere Pausen oder eine Beschränkung der täglichen Verhandlungsdauer vorschlagen (sog. beschränkte Verhandlungsfähigkeit).

Du solltest Deinen Arzt fragen, ob er Dir dahingehend helfen kann und dann solltest Du mit Deinem Anwalt reden wenn Du denn einen hast, denn der wird die Vorgehensweise in so einem Fall kennen oder besser erst Anwalt und dann eventuell den Arzt. Deinem behandelnden Arzt wird sicher und auch zurecht unterstellt, dass er voreingenommen ist und das Gericht wird dann wohl einen Gutachter beauftragen, der das beurteilen soll.

Was hast Du denn ausgefressen? Es wird nicht leicht das durchzudrücken und aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben und es ist zum Teil viel schlimmer, wenn man so eine Last vor sich herträgt.

Das macht in der Regel ein unabhängiger Amtsarzt. Der erstellt bei Bedarf ein psychologisches Gutachten für das Gericht.

Grundsätzlich ist dein Psychiater da bestimmt auch zu fähig, aber dafür sind halt Amtsärzte da!

Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst Verhandlungsunfähig zu sein kann er das machen.

Hallo.

Das bestimmt das Gericht, wer das Gutachten macht.