Kann mein Laptop gepfändet werden?
Hallo, ihr Lieben! Ich wohne derzeit im Haus meines Vaters im eigenen Zimmer. Mein Vater besitzt einen PC, Fernseher usw. Ich besitze ebenfalls technische Geräte. Können meine Sachen gepfändet werden, weil ich die Dinge meines Vaters nutzen könnte, oder werden meine Geräte als 1 Gerät in meinem Besitz gewertet und werden nicht gepfändet? Mein Laptop ist 5 Jahre alt, mein Fernseher hat ein stolzes Alter von 9 Jahren. Bitte um schnelle Antwort. Der Beamte vom Hauptzollamt kündigt sich für morgen an.
8 Antworten
Hallo, ihr Lieben! Ich wohne derzeit im Haus meines Vaters im eigenen Zimmer
Wenn du in einem eigenen Haushalt im Haus deines Vaters wohnst, und diese Räume vom Haushalt des Vaters getrennt ist - NEIN.
Oder du hast einen Kaufvertrag über den PC der auf deinen Namen lautet - NEIN.
Auch wenn dieser Kommentar 2 Jahre alt ist... Was Schulden mit meiner Frage zu tun haben? Wenn ich gepfändet werde, liegt es doch daran, dass ich Schulden habe... Also hat doch meine gesamte Frage mit Schulden zu tun.
Grundsätzlich kann alles gepfändet werden, was dem Schuldner gehört. Hat aber dein Vater Schulden, bist du nicht dafür verantwortlich und musst nicht mit deinem Eigentum zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wäre eine Pfändung bei so alten Gegenständen sinnlos, da der Gegenwert die Schulden in keinster Weise deckeln würde.
Also die Schulden habe auf jeden Fall ich. Aber genau dies habe ich ebenfalls vermutet, wollte nur mal sicher gehen.
Wenn du nachweisen kannst, dass es deine Geräte sind, werden sie nicht gepfändet. Du haftest nicht für die Schulden deines Vaters.
Nebenbei würde sich daraus bei einer Auktion kaum etwas erlösen lassen.
Was soll ein Gerichtsvollzieher denn mit altem Schrott?
Wieso sollte er überhaupt bei DIR pfänden? Hast du persönlich Schulden gemacht?
Wenn es um Rückforderungen des JC geht, wirst du eben in Raten zurück zahlen müssen.
Ich schulde dem Jobcenter einen Betrag, den ich nicht zahlen kann.
Dann wirst du wohl die EV abgeben müssen. Weiter passiert im Moment nichts. Aber die Schulden wirst du in den nächsten 30 Jahren nicht los.
Der Vollstreckungsbeamte ist berechtigt alles, was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet zu pfänden. Stellt sich heraus, dass er Gegenstände gepfändet hat, die nicht dem Schuldner gehören, kann der wahre Eigentümer gegen Nachweis seines Eigentums vom Gläubiger die Freigabe verlangen.
Ich habe die Schulden aber keinen eigenen Haushalt.