Kann mein Chef mir meinen gebuchten und vor genehmigten Urlaub steichen weil Kollegin krank ist?

9 Antworten

Wenn Dein Chef Dir den Urlaub schon (schriftlich) genehmigt hat, kann er ihn nicht einfach streichen. Das ginge nur, wenn der Betrieb, nur weil Du im Urlaub bist, an den Rand des Ruins getrieben wird und/oder Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würden.

Das bezweifle ich aber. Außerdem ist es Sache des AG für Ersatz zu sorgen, wenn AN ausfallen. Es kann und darf nicht sein, dass nach Belieben Urlaub genehmigt und dann wieder zurückgezogen wird. Da ist auch das Bundesurlaubsgesetz eindeutig.

Ich zitiere mal aus dem § 7 Bundesurlaubsgesetz, Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde:

"Die Freistellungserklärung des AG ist die Erfüllungshandlung (BAG 20.1.2009 - 9 AZR 650/07). Der Erfüllungserfolg tritt ein, wenn der AN entsprechend der Erklärung von der Arbeit fern bleibt. Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt, eine einmal abgegebene Freistellungserklärung nicht rückgängig gemacht werden (BAG 16.3.1999 - AZR 428/98).

Der AG ist grundsätzlich an seine Freistellungserklärung gebunden. Ein Widerruf der Freistellungserklärung vor Urlaubsantritt oder gar ein Rückruf aus dem Urlaub ist unzulässig. Die Unwiderruflichkeit der Freistellungserklärung ist Voraussetzung einer wirksamen Urlaubserteilung. Denn nur im Falle der unwiderruflichen Freistellung ist es dem AN möglich, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit uneingeschränkt zu nutzen (BAG 14.3.2006 - 9 AZR 11/05)"

Du kannst also auf Deinen Urlaub bestehen. Wenn Dein Chef unbedingt möchte, dass Du dort arbeitest, sollte er Dir nicht nur die bisher entstandenen (z.B. Anzahlung) und noch entstehenden Kosten (Stornierung) ersetzen, sondern noch etwas drauflegen weil Du Deinen Urlaub nicht verschieben musst. Eine Hand wäscht die andere.

Mein Bruder wollte vor einigen Jahren mit mir in den Urlaub. Sein Urlaub war auch schon genehmigt und er wurde kurze Zeit vorher gebeten, den Urlaub zu verschieben. Der Betrieb hat dann sämtliche Kosten getragen und ihm noch einen Bonus für sein Entgegenkommen gezahlt.

Fien1982 
Fragesteller
 06.02.2014, 15:10

vielen Dank für die Antwort.... hat sich mittlerweile alles geklärt, auch wenn meine kollegin zu dieser zeit nicht da sein sollte, ich darf fliegen :)

danke für die Zahlreichen und hilfreichen Antworten :)

LG

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Einfach so kann er ihn dir nicht streichen, er braucht triftige Gründe. Ob das fehlen deiner Kollegin dazu zählt sei dahingestellt. Denn nur dass er Probleme mit der Personalplanung hat reicht nicht aus laut Gerichten. Es muss schon existenzbedrohend sein. Dein Urlaubsanspruch geht vor, er hat sich um Ersatz zu bemühen für die Kollegin.

Generell ist ein genehmigter Urlaub unwiderruflich (auch für den Arbeitnehmer), außer beide Parteien stimmen zu. Wenn du nicht zustimmst, müsste dein Chef das gerichtlich durchsetzen.

Die Kosten die dir dadurch entstehen hat er übrigens zu tragen.

Fien1982 
Fragesteller
 03.02.2014, 14:30

Danke Havege...

ich bin mal gespannt... ich werde berichten, was raus kam... ich bin nicht bereit auf diesen urlaub zu verzichten, nur weil meine Kollegin seit Monaten meine kollegin und mich total kirre macht mit krankheiten die sie nicht hat und der chef nicht mal was davon weiß!!!

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Erstmal nein, es ist ja nur erstmal eine Kollegin krank.

Falls sich daraus ergibt, dass der Betrieb große Probleme bekommt kann er zumindest verlangen, dass du zurückkommst. Die Kosten dafür trägt der AG. Ich sehe nicht wirklich einen Notfall in der Krankheit deiner Kollegin. Falls er deinen Urlaub wiederruft, muss du auch zustimmen. Er kann es glaube auch nicht einfach bestimmen, außer es handelt sich um einen extremen Notfall.

Fien1982 
Fragesteller
 03.02.2014, 14:28

wir sind nur zu dritt in unserer niederlassung und die eine kollegin die da wäre, kann mein aufgabengebiet nicht übernehmen. ich kann auch schlecht aus der türkei zurückkommen. bis jetzt ist noch nichts passiert, sie ist noch nicht in einer Anstalt oder sonst was aber ich muss vorbereitet sein. ich möchte mir ungern diesen urlaub streichen lassen da ich schon auf eine Woche urlaub im Januar wegen meiner Kollegin verzichtet habe.... ich kann nicht immer nur rücksicht auf sie nehmen.

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Succursus  03.02.2014, 14:34
@Fien1982

Dann solltest du mal mit deinen Chef sprechen und die Situation vorher klären. Eventuell kann er für die Zeit auch eine Aushilfe besorgen (Falls das überhaupt möglich wäre). Niederlassung klingt auch nach was größeren und der Chef kann Jemanden anfordern? Einmal genehmigter Urlaub ist eigentlich nicht so einfach zu wiederrufen. Falls er es macht und die Kosten nicht übernehmen möchte musst du überlegen was du machst. Notfalls von Fachmann beraten lassen.

Was wäre eigentlich wenn mal zwei Leute krank sind? Da dürfte die Niederlassung gar nicht mehr arbeitsfähig sein.

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Ja, kann er. In dringenden Fällen kann der Chef den Urlaubstermin streichen. Er muss aber dann in diesem Jahr noch den Urlaub nachholen lassen. Nein, er muss ihn Dir nicht bezahlen.

Havege  03.02.2014, 15:01

Ja, kann er. In dringenden Fällen kann der Chef den Urlaubstermin streichen.

Wenn der Arbeitnehmer aber nicht zustimmt, muss der Chef das gerichtlich verfügen lassen.

Nein, er muss ihn Dir nicht bezahlen.

Stornierungskosten hat er selbstverständlich zu tragen. Er hat sie ja auch verursacht.

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Wenn der Urlaub fuer dich und alle anderen schon genehmigt worden ist - ganz offiziell - dann kann der Arbeitgeber das nicht ploetzlich wieder streichen oder unangenehme konsequenzen androhen , wenn du auf deinen Urlaub zu der Zeit bestehst !!! Ganz ruhig bleiben !! L.G.

Fien1982 
Fragesteller
 03.02.2014, 14:22

danke windfee59 . wenn du mal meine andere Frage bezüglich meiner kollegin lesen würdest die ich vor ein paar tagen gestellt habe, dann weißt du was hier abgeht. ich möchte den urlaub unbedingt antreten. meine ganzen Unterlagen kamen auch schon.

ich möchte nur wissen, wenn er mit den urlaub streicht, ob er ihn mir auch bezahlen muss!!!!

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