Urlaub?

1 Antwort

Bereits genehmigter Urlaub kann praktisch so gut wie gar nicht wieder zurueckgenommen werden (ausser in ganz extremen Sonderfaellen). Die Frage ist halt nur, inwieweit du im Streitfall nachweisen kannst, dass der Urlaub tatsaechlich genehmigt wurde.

Wenn der Arbeitgeber die bereits erteilte Urlaubsgenehmigung aber tatsaechlich wieder zurueck nimmt, hast du ein Problem. Schliesslich kannst du dann nicht entscheiden, ob er dazu berechtigt war oder nicht. Das kann dann nur das Arbeitsgericht.