Ab wann gilt ein Urlaubsantrag automatisch genehmigt?
Seit einigen Monaten haben wir einen neuen Personalchef. Seit er hier ist wurde mir noch kein Urlaubsantrag genehmigt.
Ich wollte mir für den 28. Oktober einen Tag frei nehmen. Diesen Tag habe ich schon Mitte September vorgemerkt und habe auch einen Urlaubsantrag abgegeben. Ich habe ihn dann mehrere male gefragt ob der Urlaub genehmigt wurde. Als Antwort kam immer:"Das kann ich dir noch nicht sagen, da ich nicht weiß ob an diesem Tag genug Personal da ist, im Fall von Krankheitsausfällen". Erst 3 tage vor Urlaubsantritt sagte er mir das ich ihn nicht bekommen würde, da nicht genug Personal anwesend ist und er selbst in den Urlaub geht. Die anderen bekommen immer problemlos ihren Urlaub.
Wie soll ich mich in Zukunft verhalten? Beim Chef beschweren will ich mich nicht, da mich der Personalchef sonst auf dem Kicker hat. Bisher war das bei jedem Urlaubsantrag so.
1 Antwort
Gemäß §7 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes sind bei der festlegung des Urlaubes die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn das dringende Betriebliche Gründe oder anderen Arbeitnehmern aus sozialen Gesichtspunkten vorrangig Urlaub gewährt wird.
Dringende Betriebliche Gründe sind zum Beispiel:
-wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen
-wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend
mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der
Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge
haben würden
Soziale Gesichtspunkte sind:
-Familien mit Schulpflichtigen Kindern
-Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen
An deiner Stelle würde ich den Urlaubsantrag Schriftlich stellen und eine angemessene Frist zur Entscheidung auferlegen, als angemessene Frist wird regelmäßig 1 monat angesehen. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az.3 Sa 89/70)