Kann mein Arbeitgeber verhindern das ich eine vom Arzt verordnete Kur antrete?

10 Antworten

Soweit ich weiss nicht. Die Kur ist ja nicht ab sofort. Der Arbeitgeber kann sich sozusagen darauf einstellen, dass du in dieser Zeit nicht verfügbar bist. Wird ja als Krankheitstage eingestuft.

Ja, im Zweifelsfall kann der AG das. Es gibt mehrere Arten von Kuren. Sollte es sich z.B. um eine zwingende Reha-Massnahme handeln, muss der AG freigeben. Sollte es sich aber um eine Wellness- oder Fitnesskur o.i.w.S. ähnlich handeln, muss der AN diese terminlich mit dem AG abstimmen.

Das kommt darauf an!

Handelt es sich dabei um eine medizinisch erforderliche Maßnahme, beispielsweise um eine Reha-Behandlung, kann der Arbeitgeber nicht verhindern dass Sie die Maßnahme zum nächstmöglichen Termin antreten. Es macht wenig Sinn für den Arbeitgeber, wenn er dem Mitarbeiter Steine in den Weg legt, da es bei der Reha darum geht möglichst die volle Leistungsfähigkeit des Patienten wiederherzustellen.

Handelt es sich bei der verordneten Maßnahme um eine Veranstaltung die medizinisch nicht zwingend erforderlich ist, wie beispielsweise eine "Wellness Kur" oder ähnliches, muss der Termin mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Hier kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen auf einem anderen Termin bestehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kur

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie den Arzt, der die Kur verordnet hat, in welche Kategorie Ihre Kur fällt.

Peter Kleinsorge

Nein, aber wenn es kein Härtefall ist, dann kann er den Zeitpunkt der Kur mit Dir absprechen, wenn vielleicht bei euch gerade Hochkonjunktur ist oder sowas, es sei denn Du bist vor Antritt der Kur schon krank geschrieben.

Felixie1  15.04.2011, 00:34

Den Zeitpunkt der Kur bestimmt der behandelnde Arzt und die Kurleitung.Es müssen ja freie Plätze da sein.

konstanze85  15.04.2011, 00:42
@Felixie1

Der behandelnde Artz kann nur eine Empfehlung aussprechen bzw. im Antrag vermerken, sowas wie "eilt" oder "dringend", aber den Termin setzt die Kurleitung fest, stimmt. Dennoch kann man mit denen sprechen und den Termin ändern. In dem Schreiben der Kureinrichtung steht definitiv "voraussichtlicher Beginn der Kur......, sollten sie eine Änderung wünschen, treten sie bitte mit uns in Kontakt".

Man muss sich nicht zwingend nach dem vorgegebenen Termin richten.

Wenn die Rentenversicherung oder deine Krankenkasse die Kostenübernahme erklärt, kann dein arbeitgeber mit dir höchstens noch über den geeigneten termin reden. Wenn du krank bist, kannst du eben nicht arbeiten.