Kann man wenn man einen fremden Account sich einloggt und Daten ändert eine Anzeige bekommen?

3 Antworten

Ihr habt gegen allenfalls die AGBs verstoßen, oft besagen diese bei Spielen ja, das man seine Accountdaten nicht weitergeben darf.

Aber strafbares erkenne ich da jetzt nicht, wenn ihr beide gewollt eure Accounts getauscht habt?

Ja, musst Du!

Sandrokoko 
Fragesteller
 22.02.2023, 13:25

Aber er hat seine daten wieder

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Sandrokoko 
Fragesteller
 22.02.2023, 19:13
@Wiesel1978

Welche strafe würde auf mich zukommen bin noch ein kind also 13 jahre

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Wiesel1978  22.02.2023, 19:57
@Sandrokoko

Ist dem Spieler ein finanzieller Schaden entstanden, bspw durch ein kurzzeitigen Angebot, dass dieser erwerben wollte, bist Du bzw Deine Erziehungsberechtigten Schadenersatzpflichtig.

In der Regel dürfte die Strafe (ohne zivilrechtliche Klage) bei 100-300,-€ liegen. Dürfen nebenbei Deine Eltern zahlen, da Du nicht dtrafmündig bist und sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben

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Sandrokoko 
Fragesteller
 22.02.2023, 20:49
@Wiesel1978

Es ist nichts passiert also habe ihn nichts weg genommen er hat die daten auch wieder

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Wiesel1978  22.02.2023, 23:12
@Sandrokoko

Das mildert die Strafe, löst Dein anfängliches Verhalten aber nicht in Luft auf.

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Sandrokoko 
Fragesteller
 22.02.2023, 19:23

Warum ?

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Das Einzige, was hier infrage käme, wäre ein Betrug oder vielleicht noch eine Unterschlagung. Dazu müssen aber ein paar Bedingungen erfüllt sein. Beim Betrug muss eine Täuschungsabsicht vorhanden gewesen sein, die Dich dazu brachte eine bestimmte Verfügung (Handlung) auszulösen. Diese Handlung muss Dir einen finanziellen Nachteil erbracht haben (und ihm einen Vorteil). Weiterhin muss diese Täuschungshandlung weiter aufrechterhalten werden.

Wichtig ist, dass ein Betrug ausscheidet, wenn ein Wertvergleich zwischen den hingegebenen bzw. empfangenen Leistungen keine Differenz hervorbringt (wirtschaftliche Ausgeglichenheit).

Weiterhin ist hier auch eine Bereicherungsabsicht vom Täter vorliegen, was zu bejahen ist.

Für eine Unterschlagung wird jedoch eine bewegliche Sache benötigt, was hier ausscheidet.

Unter dem Strich, käme ganz vielleicht der Betrug in Betracht, darauf würde ich aber nicht vertrauen und das alles als "Lehrgeld" deklarieren.

Sandrokoko 
Fragesteller
 22.02.2023, 13:46

Was könnte aber passieren bin noch nicht strafmündig

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MeisterRuelps, UserMod Light  22.02.2023, 13:52
@Sandrokoko

Wenn Du noch keine 14 Jahre alt bist, wird das Verfahren eingestellt. Sollte es Ermittlungen geben, würden Deine Eltern die Post und alles bekommen und über die Einstellung informiert werden.

Je nach Umständen kann es dann Gespräche mit dem Jugendamt geben etc, um halt ein weiteres Abdriften zu vermeiden. Aber wie zuvor erwähnt, alles nur eine von vielen Möglichkeiten.

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