Kann man wenn bei einen Produkt Gaming dabei steht das in die Buchhaltung tu?

4 Antworten

Absetzen darf Er nur, was er auch für die Firma benötigt - aka. Betriebsausgaben - und keine "privaten" Dinge!

Das "Gaming" bei der Artitkelbezeichnung ist aber ansich egal. Habe bei mir im Büro auch zwei Gaming-Monitore, Gaming-Tastatur, Gaming-Mouse ... etc. stehen. Aber einfach aus dem Grund, weil die Teile sehr hochwertig sind und mir das Arbeiten (!) erleichtern.

Hätte ich Spiele installiert, hätte ich sogar einen "Gaming-PC" im Büro! ^^+gg Ist nämlich ein 5000€-Intel-PC mit Wasserkühlung, SSD-Festplatten, 128GB RAM und einer top Grafikkarte! Und natürlich taucht diese Kiste in meinen Steuern zur Abschreibung auf ... Ein Spiel wirst Du auf meinem PC allerdings nicht finden! :-)

Woher ich das weiß:Hobby – Programmierer, EDV, ... seit den 80er :)
gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 11:08

ok ok, cool cool.

danke dir :)))

dann spar ich mir die 20% Mwst. sind dann schon mal 70€ ersparts :))))

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Grundsätzlich könntest du alles tun… wahrscheinlich sogar ein eigenes Gokart… du musst es nur richtig begründen können. Im Fall eines Monitors beispielsweise mit der Größe und Bild Frequenzen weil du ja dann schneller deine Word Dateien lesen kannst, oder nicht? 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 10:50

stimmt, danke dir :))))

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Mein Vater hat eine Firma und kann so ziemlich alles in die Buchhaltung tun

Das ist schon mal Käse. Man kann nur das als Betriebsausgaben verbuchen was angemessen und sinnvoll ist - und wo man auch glaubhaft darlegen kann wofür man das benötigt.

Ein Landschaftsgärtner kann ohne Probleme Regenjacke und Schubkarre als Betriebsausgaben ansetzen (auch wenn er die privat nutzt). Einem Uhrmacher wird man das nie und nimmer glauben.

Genau so ist es mit dem Monitor. Wenn er darlegen kann dass er genau so einen Monitor für seine Arbeit braucht (was weiß ich - wegen der Auflösung oder so) und der Monitor im Falle einer Prüfung auch wirklich im Büro steht dann ist das kein Problem.

Alles andere fliegt euch bei der nächsten Steuerprüfung "um die Ohren"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit vielen Jahren selbständig
gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 10:59
Alles andere fliegt euch bei der nächsten Steuerprüfung "um die Ohren"

so ist es.

und eine Reaktion auf deine Aussage von meiner Frage

Mein Vater hat eine Firma und kann so ziemlich alles in die Buchhaltung tun
Das ist schon mal Käse.

ich sagte.......(so ziemlich) NICHT alles!

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Ja ist ja ein Monitor und damit absetzbar

gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 10:53

das ist mir schon klar, nur mein Vater sagte mir immer (überall wo Gaming steht ist das nicht so leicht was die Buchhaltung angeht)

würd ihn ja gerne fragen aber der ist auf Urlaub

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KleeSchulz  28.07.2021, 10:55
@gutefragethree

Ist es.. es ist ein Monitor... Selbst ein Stift für 250€ kann man ohne Probleme absetzen

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gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 11:02
@KleeSchulz

das ist klar, ein Stift kann ein Betrieb brauchen, aber wo Gaming dabei steht dacht ich mir auch immer das das mit dem Statt eine diskussion wird wiel die dann hinterfrage (wofür Gaming, wozu braucht man in einer Büro Frima en (Gaming Monitor)????

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KleeSchulz  28.07.2021, 11:07
@gutefragethree

Das muss er nicht begründen.. es ist ein PC Monitor... Den braucht man... Selbst ne gaming Maus kann er absetzen... Wichtig ist es ist für die Firma... Man kann auch n gaming PC absetzten... Weil er entsprechende starke Hardware hat.. die Bezeichnung ist egal

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gutefragethree 
Fragesteller
 28.07.2021, 11:11
@KleeSchulz

ok, so genau im Deteil kenn ich mich auch nicht aus.

ich weiß nur das mir mein Vater schon 1.000mal gesagt hat das man wenn der Statt nachfragt (wofür bracht man das und das) dann muss man sagen können (ja wiel das und das besser ist) was wieß ich, er meinte immer das man eine Beründung dafür braucht.

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