kann man wärend der probezeit problemlos einen ausbildungsvertrag kündigen als auszubildender?
oder kann das zu problemen führen aus rechtlicher sicht
6 Antworten
Wenn du bereits einen Vertrag unterschrieben hast und dich nun doch anders entscheiden möchtest, dann kannst du den Vertrag auch vor Beginn der Ausbildung kündigen. Das solltest du aus Fairnessgründen auch tun, denn so hat das Unternehmen noch die Chance, den Platz anderweitig zu vergeben.
Das nehmen sie dir weniger übel, als wenn du am ersten Tag der Ausbildung die Kündigung einreichst.
Na klar, sogar fristlos. Und das nicht nur als Auszubildender. Der Ausbildungsbetrieb kann das auch.
Rein rechtlich geht das in der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist. Da gibt's kein Problem.
Du stehst dann eventuell eben erst mal ohne irgendwas da.
Probleme könnte das z.B. mit Eltern geben, die davon nur mäßig begeistert sind. Und - wenn man es öfter macht - bei der Suche nach neuen Stellen, weil das im Lebenslauf nicht so besonders gut aussieht.
Besser: erst mal einen Plan B klarmachen, dann kündigen.
Auch danach kannst du problemlos kündigen.
Bei einem Ausbildungsverhaeltnis geht es nach Ablauf der Probezeit nicht mehr ganz so problemlos, sondern nur noch aus 2 Gruenden.
Dich anscheinend schon. Sonst haettest du es ja nicht behauptet.
jeder kann problemlos kündigen. Braucht man keine Gründe. Der Chef braucht Gründe. Aber nicht der Azubi. RAFF DICH MAL!
Da irrst du dich!
BBiG § 22:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
Hast du den zitierten Paragrafen nicht gelesen?
Nach der Probezeit kann der Auszubildende nur noch ordentlich kuendigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Er braucht also sehr wohl einen Grund, naemlich einen der beiden genannten. Eine Kuendigung aus einem anderen Grund ist nicht zulaessig.
Ausbildung abgebrochen heisst entweder Ausbildung ganz aufgegeben oder neue Ausbildung in einem anderen Beruf machen. Wenn man das will, geht es tatsaechlich ganz einfach.
Ja wie du siehst kann man problemlos kündigen. Auch nach der Probezeit. Diskussion hiermit beendet. Recht habe ich und du keine Ahnung
Man kann nach Ablauf der Probezeit nur dann problemlos kuendigen, wenn man sich im betreffenden Beruf nicht weiter ausbilden lassen will. Will man aber nur den Ausbildungsbetrieb wechseln und die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, ist das nach einer Kuendigung nicht moeglich.
Wenn du das "problemlos" nennst, hast du Recht.
Wobei aber immer noch diese falsche Behauptung von dir im Raum steht: "Der Chef braucht Gründe. Aber nicht der Azubi."
Also von wegen "keine Ahnung" ... da solltest du vielleicht mal etwas vorsichtiger sein.
Kündigen kann man, aber dann kriegst du eben kein alg
naja weiß noch nicht wann ich eventuell kündigen werde kann auch sein das es kurz vor beginn ist
aber möglich ist es?