Kann man Speichel einschicken lassen, der an die Haustür gespuckt wurde?
Hallo zusammen,
wir haben hier folgendes Problem, über uns ist eine junge Familie eingezogen. Die sich regelmäßig streiten vorallem nachts und das Kleinkind nur am weinen ist. Eltern liegen bis Mittag im Bett und kommen nicht aus den Puschen. Jedenfalls, sind wir einmal hoch zu der Familie um mit denen zu reden, das es so nicht weiter geht. Wir sind arbeitstätig und brauchen auch unseren Schlaf. Reden konnte man das auf jedenfall nicht nennen, er meinte nur, dann haben sie auch mal was zu hören.
Wir meinten dann nur noch, wenn Kinder, Kinder kriegen...
Es dauerte nicht lange und wir hatten einen riesen Spuckeflatschen an unserer Haustür. Wir gehen davon aus, das es von überuns stammt.
Heute hatten wir wieder solch ein Ding an unserer Haustür.
Meine Frage hierzu ist,
da man ja nicht mit dem Vermieter zu einem vernünpftigen Gespräch kommt und er ja jeden potenziellen Mietezahler behalten will. Würden wir gerne die Spucke ein schicken lassen, um zu beweisen, das es von überuns kommt. Wo müsste man es ein schicken lassen, bzw was kostet so etwas?
Für mich grenzt es ja schon an Sachbeschädigung. Die Polizei kann da nichts machen, die schickten uns zum Ordnungsamt.
Wir haben auch etliche Fotos gemacht, für uns als Beweis, gerne würde ich auch alles per Video überwachen lassen um ein besseren Beweis zu haben, aber das ist ja nicht erlaubt. Schade...
Wir haben sonst noch nie probleme in unseren Haus gehabt.
Als wir ebend Bilder gemacht hatten, und zurück in die Wohnung gingen, hat jemand alles abgewischt. Also muss es jemand aus unserem Haus sein.
Das es solche Schweine gibt ist widerlich....
Würden uns sehr freuen, wenn uns jemand Auskunft geben kann.
2 Antworten
ich glaub das geht gar nicht, weil es ja noch anderes ander türe hat, bakterien und so. also wenn man den speichel jetzt einschickt, kann man sehr wahrscheinlich nicht herausfinden, wer es war, weil wie schon gesagt hat es noch andere bakterien und keime die jetzt im speichel drin sind, die vorhin an der tür waren. ausserdem brauchst du noch eine einwilligung von der person, von der denkst, sie war es, weil du brauchst den speichel von dieser person um den speichel an der haustüre damit zu vergleichen. ich hoffe ich konnte dir helfen
Danke für die schnelle Antwort, wir werden sehen was noch kommt.
Rechtlich gesehen seit Ihr nicht in der Lage die DNS analysieren zu lassen, ohne die entsprechende Einwilligung des verdächtigen - zumal Ihr dann auch eine DNS-Probe von demjenigen mit einsenden müsst, der verdächtigt wird^^
Das Problem ist da immer die Beweisbarkeit... Sofern es keine Zeugen gibt, wird das wohl leider im Sand verlaufen^^
Irgendetwas muss man doch degegen unternehmen können, wer weiss was als nächstes passiert.
Danke ersteinmal.