Kann man sich wenn man beide Elternteil noch hat von jemand fremden Adoptieren lassen?

4 Antworten

Zunächstmal ist die Minderjährigenadoption und die Volljährigenadoption zu unterscheiden.

oder hat man dann z.b. einfach zwei offizielle Väter?

Bei der Volljährigenadoption ist es genau so, da hier das alte Verwandschaftsverhältnis nicht erlöscht. Unter bestimmen Voraussetzungen kann man aber beantragen das die Wirkung die der Minderjährigenadoption ist und die alte Verwandschaft erlöscht.

Vorausetzung der Volljährigenadoption ist in der Regel ein Eltern-Kind Verhältnis.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/adoption-volljaehriger-wann-ist-sie-zulaessig-wann-nicht_220_213060.html

Letztendlich stellt sich die Frage, warum man sich adoptieren lassen möchte, obwohl die Eltern noch leben. Auch stellt sich die Frage, warum man sich adoptieren lassen möchte, obwohl Volljährigkeit besteht. Einfach so wird das nicht möglich sein. Das Gericht möchte schon entsprechende Gründe dafür vorgelegt bekommen. Wie Du dem Artikel entnehmen kannst, hat das auch erbliche Gründe.

Erstmal, ja kann man.  Voraussetzung ist meist das zwischen dem Adoptionseltern und dem Adoptions"Kind"  bereits eine Eltern-Kind Beziehung besteht. 

Genaueres weiß ich leider nicht

Wenn ein Kind adoptiert wird, dann müssen die leiblichen Eltern zustimmen.

Erben von den leiblichen Eltern entfällt dann natürlich. Du hast  mit ihnen nämlich juristisch nichts mehr zu tun.

Wie eine "Erwachsenenadoption" verläuft weiß ich nicht.

verreisterNutzer  07.02.2017, 20:06

Anders verläuft die....
Das verwandschaftsverhältnis erlischt in der regel nicht. Ebenso bleiben erb- bzw. unterhaltsansprüche bestehen. Elternunterhalt kann man so nicht umgehen

ischdem  09.03.2017, 11:31
@verreisterNutzer

falsch......
"Das verwandschaftsverhältnis erlischt in der regel nicht"

erlischt.