Kann man sich strafbar machen, wenn ein 21-jähriger eine 15-jährige schwängert?

10 Antworten

20jähriger mit ner 15jährigen wär erlaubt. Ab 21 darf man nur mit mindestens 16jährigen Sex haben.

Aber wenn das Mädchen einverstanden ist und den Eltern vom Freund erzählt, hab ich schon bei ca. 5 Mädchen die Erfahrung gemacht, dass der Vater nichts dagegen hat und die Mutter es sogar begrüßt, dass der ältere Junge die 15jährige Tochter schwängert.

Ab 16 haben sie gar nix mehr dagegen. Ich war mit 29 mal kurz arbeitslos, musste bald wegziehen für Job und bumste eine in der Sauna kennengelernt 16jährige kurvige Buschfotze im Wohnzimmer. Da erwischte uns ihr Vater sah zu wie ich meinen 27,8x18,9 fetten, beschnittenen Niggerpimmel aus der ungeschützten Teeniebuschmuschi seiner Tochter auszog.

Er lobte mich für meinen prächtigen Niggerschwanz und das es bei meiner Spritzmenge selbst nach kurzen Ficks schnell ginge Frauen dickzuspritzen. Ich hatte seiner Tochter innerhalb von 4 Wochen 2 Niggerbabys in den Bauch gefickt und sie dann sitzen lassen wegen meines Umzugs.

Woher ich das weiß:Hobby
Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/altersgrenzen-im-sexualstrafrecht-wer-mit-wem-wann-wie-oft-und-wie-lange-sex-haben-darf_092450.html

Woher ich das weiß:Recherche

Das kann Konsequenzen im Strafrechtlichen Sinne mit sich bringen ist aber sehr unwahrscheinlich. Ab 14 gilt de facto sexuelle Selbstbestimmung alles darüber sind Einzelfälle

  • In der Schweiz wäre es strafbar.
  • In Deutschland nur in Ausnahmefällen strafbar (§ 182 StGB) - der Beschreibung nach liegt hier aber keine dieser Ausnahmen vor, also alles okay.
  • In Österreich ist es absolut unproblematisch.

Dann da gibt es keine Konsequenzen, auch wenn es nicht sinnvoll ist eine 15 jährige zu schwängern..

das zeigt, dass der Mann wohl zu wenig über Verhütungsmittel weiß oder angewendet hat