Kann man rechtliche Strafen bekommen wenn man sich auf einem Account einloggt, welcher mit geklauten Kreditkarten gekauft wurde?

3 Antworten

Also erstmal werden die Daten ja nicht auf einfach zugänglichen Seiten...
Und natürlich ist es illegal. Dadurch dass du die Daten benutzt machst du dich gleich in mehreren Sachen strafbar...
Und das ist kein Kavaliersdelikt, sollte man das zurückverfolgen, was ohne Probleme durch eine Bestellung machbar ist für die Kripo wird man dich auch dafür zur Rechenschaft ziehen.

Es wird nicht dadurch erlaubt, nur weil an anderer Stelle auch was verbotenes stattgefunden hat. Nur als Beispiel: Wenn man illegale Drogen kauft und diese nicht bezahlt (und das auch nie vor hatte) kann auch wegen Betruges bestraft werden.

Genau so ist es auch beim Straftatbestand "Ausspähen von Daten": Nur weil der Account illegal zustande gekommen ist, ist es trotzdem nicht legal, sich dort unerlaubt einzuloggen.7

http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Dublison 
Fragesteller
 14.10.2015, 20:56

Und was ist, wenn derjenige nicht weiß, dass es sich hierbei um einen illegal erworbenen Account handelt und man diesen account lediglich wie tausende andere Menschen von einer öffentlichen Seite hat?

skyfly71  14.10.2015, 21:00
@Dublison

Auch dann bleibt die Straftat dieselbe: Ausspähen von Daten. Es kommt nicht darauf an, ob der Account auf legalem oder auf illegalem Weg entstanden ist und auch nicht darauf, ob die Zugangsdaten erraten, gehackt oder sonstwie erlangt wurden. Es kommt NUR darauf an, ob man die Berechtigung hatte, die Zugangsdaten zu nutzen.

Dublison 
Fragesteller
 15.10.2015, 13:01
@skyfly71

Alles klar, vielen Dank für deine Antwort! :)

Wenn du es weißt machst du dich strafbar. Entweder muss der Bestohlene für den Account bezahlen, dann bist du als Nutznießer an einem Diebstahl beteiligt. Oder er holt sich das Geld zurück und der Account-Verkäufer ist der Geschädigte, dann bist du an einem Betrug beteiligt. Und so wie du fragst kann man dir im Zweifelsfall auch nachweisen dass du es gewusst hast.

skyfly71  14.10.2015, 20:51

Diebstahl... Wo genau siehst Du hier die fremde bewegliche Sache, die sich jemand anders zugeeignet hat....?

http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

PunkExpert7  14.10.2015, 20:53
@skyfly71

Willst du bestreiten dass eine Kreditkarte eine bewegliche Sache ist ?

skyfly71  14.10.2015, 20:58
@PunkExpert7

Ja, meine Frage war in diesem Fall etwas doof, sorry. Das kommt daher, weil der Sachverhalt eigentlich mit Diebstahl nix zu tun hat, obwohl durch den Diebstahl einer Kreditkarte möglicherweise ein Diebstahl der Anfang allen Übels ist. Der Missbrauch der Kreditkartendaten ist aber weder ein Beihilfe zum Diebstahl oder sonstwas in der Richtung noch eine Hehlerei. Und wer sich irgendwo einloggt, was mit illegalen Daten eines anderen bezahlt wurde, kann für den illegalen Bezahlvorgang nicht belangt werden, wenn er nicht in Personalunion alles selbst gemacht hat.