Kann man nachbeten?
Hallo, ich hab das abendgebet um 45 min verpasst, weil ich am pc war, als ich es bemerkt habe, habe ich sofort mein wudu genommen und gebetet, ist das nachbeten in dieser Situation möglich? das macht mich wirklich traurig.
4 Antworten
Ja das ist möglich. Du hast vergessen Maghrib zu beten, und deswegen darfst du es nachbeten.
Alles Lob gebührt Allah. Wenn es darum geht, Gebete zu verpassen, gibt es zwei Szenarien: 1. Wenn du unbeabsichtigt ein Gebet verpasst, aus einem legitimen shar'i Grund wie Vergessen oder Verschlafen, obwohl du eigentlich pünktlich beten wolltest, dann bist du entschuldigt, aber sobald du dich erinnerst, müsstest du es nachholen. Wir beten für dich, dass du nicht absichtlich Gebete verpasst. 2. Wenn du absichtlich ein Gebet verpasst, das ist eine ernste Sünde, manche Gelehrte sagen sogar, dass jemand, der das tut, ein Kaafir ist. Das solltest du unbedingt vermeiden. Was die Wiedergutmachung angeht, herrscht unter den Gelehrten Uneinigkeit darüber, ob es akzeptiert wird, wenn man es nachholt. Die meisten sagen ja, während andere sagen nein. Das hängt auch davon ab, ob du aufrichtige Reue zeigst.
https://islamqa.info/en/answers/13664/ruling-on-making-up-missed-prayers
In deinem Fall hast du es wohl vergessen. Mach dir keine Sorgen, insha'Allah liegt bei dir keine Sünde.
As‘salamu alaykum.
💭 | Ja, in deinem Fall hast du es vergessen, also kannst du es ruhig nachholen.
Gebete kannst du nur nachholen, wenn du sie verschlafen oder vergessen hast. Wenn du sie bewusst unterlassen hast, dann hast du eine große Sünde begangen, und du kannst das Gebet nicht nachbeten, sondern am besten Tawbah machen.
Du hast es also vergessen. Schau hier:
Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen
Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22