Kann man immer noch jemanden anhand IP-Adresse idenifizieren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es nach mir persönlich gehen würde, dann müsste JEDER Teilnehmer im Internet verfolgbar sein, also nach seiner IP ermittelt werden können. Nur so würde die Cyberkriminalität eindämmbar sein.
Fakt ist aber, dass immer mehr die VPN Verbindungen nutzen und so ihre IP Nummer verschleiern können. Und dann ist auch die Aufbewahrungsfrist vollkommen irrelevant. Was nützt es den Behörden eine IP Nummer von mehreren VPN Serven aus dem Ausland "aufzubewahren" wennd er eigentliche Absende nicht ausfindig gemacht werden kann.

Das Internet ist sehr kriminell geworden, es tobt wirklich ein Cyberkrieg, den diemeisten Menschen nicht einmal wahrnehmen. Ich habe draussen im Internet gleich 9 root Server, aber alle sitzen in Deutschland! Sie sind alle nachverfolgbar was aber auch nicht schlimm ist, denn ich mache nichts illegales, sondern hoste Kunden.
Aber die Angriffe die täglich /stündlich passieren und von den Behörden eben nicht verfolgt werden, weil Ausland...
Das wird schon "Grundrauschen" genannt von der Polizei und vollkommen verharmlost, was da draussen so los ist.

Nochmal zu Deiner Frage:
Wenn ein Angreifer ein System versucht zu hacken oder ein anderes illegales Vorhaben treibt, soll er dann straffrei ausgehen, weil eine Verwahrungsfrist von 4 Wochen "abgelaufen" ist... Das wäre ja dann eine Einladung an alle, so etwas zu machen, denn keine Behörde kommt in 4 Wochen aus dem Quark...

LG saunatom

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Saunafan aus Lebenseinstellung m.s.viel Erfahrung!

Die Aufbewahrung kann bis zu 10 Jahre sogar Pflicht sein, wenn es für Geschäftsvorgänge Relevanz hat.

In der Datenschutzerklärung solltest du ein Verfahrensverzeichnis finden, wo drin steht, welche Daten zu welchem Zweck erfasst und wo wie lange aufbewahrt werden, wenn es europäischem Recht folgt.

Ja kann man.

Wenn die Strafverfolgungsbehörden einen entsprechenden Antrag an deinen ISP stellen wird der in seinen Routertabellen nachsehen welcher Nutzer zum Zeitpunkt X welche IP hatte.

tsama 
Fragesteller
 10.03.2024, 08:26

Gibt es Aufbewahrungsfrist denke ich? 7 Tage

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tsama 
Fragesteller
 10.03.2024, 08:36
@Enno86

Diese Aussage ist nicht korrekt. In Deutschland gab es zwar früher die sogenannte Vorratsdatenspeicherung, gemäß derer Telekommunikationsunternehmen bestimmte Daten der Nutzer ohne konkreten Anlass speichern mussten. Jedoch wurde diese Regelung vom Gerichtshof der Europäischen Union und vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt, weil sie mit den Grundrechten auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens nicht vereinbar war.

Aktuell (Stand 2023) gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage, die Internet Service Provider dazu verpflichtet, Ihren Internetverlauf systematisch und ohne Anlass zu speichern. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen für die Speicherung von Verkehrsdaten für Abrechnungszwecke oder bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat, wobei hierfür eine richterliche Anordnung erforderlich ist.

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Enno86  10.03.2024, 08:48
@tsama

Hmm naja dein Artikel oben zeigt doch das die Daten scheinbar länger oder vom ISP in "vorrauseilendem Gehorsam" gespeichert und rausgegeben werden.

Im Artikel oben ging es um Beleidigung und so wie ich unsere Gerichtsmühlen bisher kennen gelernt hab wage ich stark zu bezeifeln das unsere Behörden hier innerhalb von 7 Tagen tätig geworden sind.

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Anhand der IP-Adresse kann nur ein Endgerät identifiziert werden. Kann der Besitzer des Gerätes glaubhaft machen, dass auch andere Personen (evtl. nicht strafmündige) Zugang zu dem Gerät haben, ist der Beweis der Urheberschaft eines Beitrags eingeschränkt und ggf. für ein Strafverfahren nutzlos.

Im angegebenen Beispiel hatte der Urheber zu Beginn des Prozesses die Urheberschaft eingeräumt, womit der Beweis durch die IP nicht mehr notwendig war.