Kann man in der Ausbildung permanent von der Berufsschule freigestellt werden?

4 Antworten

Erst, wenn man schon volljährig ist (und auch da nicht immer).

Lies bitte die Gesetze, die Berufsschulpflicht regeln. Ihr Inhalt ist skizziert auf Seite https://www.bussgeldkatalog.org/schulpflicht/ .

In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.

Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

Nein, dass ist nicht möglich. Die Berufsschule ist Teil der Ausbildung, fehlst du da zu lange (auch wenn du zB krank und damit entschuldigt bist), dann wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Ohne Schule gibt es also keinen Abschluss.

Du könntest natürlich mit deinem AG besprechen, ob du die Ausbildung abbrechen und als ungelernte Kraft dort Vollzeit arbeiten kannst. Vielleicht ist das möglich aber ob du dir damit für deine berufliche Zukunft einen Gefallen tust, wage ich zu bezweifeln. Mach die Schule, Hauptsache du bestehst, nach den Noten fragt später keiner mehr.

Wenn Du Abitur hast oder wegen deines Alters in deinem Bundesland nicht mehr schulpflichtig bist, steht dir der Besuch der Berufsschule frei (Berufsschulberechtigung).

Solange du berufsschulpflichtig bist gibt es im Normalfall keinen Weg.

Kann man im Dualen Studium (IT Ausbildung) permanent von der Berufsschule freigestellt werden?

Die IT-Ausbildung in einem Betrieb und mit Berufsschule ist kein "Duales Studium". Das sind zwei verschiedene Dinge. Du gehst ganz normal in die Lehre.

Und nein, Du kannst Dir in Deiner Ausbildung nicht "aussuchen" ob Du den schulischen Teil (Berufsschule) auch machen möchtest oder nicht.