Attest nach einem Tag (Berufsschule/schulische Ausbildung)?

3 Antworten

In einer rein schulischen Ausbildung (wie Physiotherapie) gelten die Regeln der Ausbildungsstätte. Diese kann ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen, unabhängig von der 3-Tage-Regel für Berufsschulen. Du bist also an die Vorgaben deiner Schule gebunden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

das ist schulische Auslegungssache.

Du hast mit Unterschreiben dieses schulischen Vertrages das mit unterschrieben. Da bist du derjenige, der sich dran halten muss. Du kannst das anfechten, weil das insgesamt juristisch nicht richtig sein könnte, aber damit kannst du ganz schön auf die Nase fallen. Wozu auch. Reiche es ein und fertig.

Wenn euch bei Beginn der Ausbildung mitgeteilt wird, dass ihr am 1. Tag ein Attest benötigt, dann gilt das. Was die bayr. Staatskanzlei für Berufsschulen oder öffentliche Schulen regelt, ist in dem Fall irrelevant. .