Attest nach einem Tag (Berufsschule/schulische Ausbildung)?
Ich mache gerade eine Ausbildung zum Physiothearpeuten. Diese ist meines Wissens nach eine "schulische Ausbildung". Nun soll ich nach einem Krankheitstag direkt ein Attest einreichen. Es wurde uns bei Beginn der Ausbildung mitgeteilt, dass dies nötig sei.
Hier ist mir die Rechtslage jedoch nicht ganz klar. Laut der bayr. Staatskanzlei kann ein Attest nur nach drei Tagen erwartet werden, worauf sich auf die Schule und Berufsschule bezogen wird.
Gilt meine schulische Ausbildung nun als Berufsschule oder als normale Ausbildung (bei welcher der Zeitpunkt des Attests frei festgelegt werden darf)?
3 Antworten
In einer rein schulischen Ausbildung (wie Physiotherapie) gelten die Regeln der Ausbildungsstätte. Diese kann ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen, unabhängig von der 3-Tage-Regel für Berufsschulen. Du bist also an die Vorgaben deiner Schule gebunden.
das ist schulische Auslegungssache.
Du hast mit Unterschreiben dieses schulischen Vertrages das mit unterschrieben. Da bist du derjenige, der sich dran halten muss. Du kannst das anfechten, weil das insgesamt juristisch nicht richtig sein könnte, aber damit kannst du ganz schön auf die Nase fallen. Wozu auch. Reiche es ein und fertig.
Wenn euch bei Beginn der Ausbildung mitgeteilt wird, dass ihr am 1. Tag ein Attest benötigt, dann gilt das. Was die bayr. Staatskanzlei für Berufsschulen oder öffentliche Schulen regelt, ist in dem Fall irrelevant. .