kann man gekündigt werden wenn man die tankkarte für das privatauto benutzt?
11 Antworten
Wenn es sich bei Dir so zugetragen hat, dann wird es ganz sicher auch so sein.
Zum anderen bin ich davon überzeugt, dass es jedem Mitarbeiter, dem eine Tankkarte übertragen wurde er auch darüber aufgeklärt ist, was und was darf nicht damit getan werden!
Schau Dir einige Antworten an, wo Dir auch der § mitgeteilt wurde, dass es tatsächlich rechtens ist.
Halte Dich daran, wenn Du Deinen Job noch länger behalten möchtest!!
Wer mit der Firmentankkarte sein privates Auto füllt, verstößt gegen Paragraf 280 BGB. Dies kann zu einer Abmahnung oder zur fristlosen Kündigung führen. Der Arbeitgeber darf nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 526/10) den durch die private Nutzung entstandenen Schaden mit dem Gehalt des Arbeitnehmers aufrechnen und dieses dafür einbehalten (Paragraf 387, 389 BGB).
https://www.firmenauto.de/umgang-mit-dem-firmenwagen-die-zehn-todsuenden-477154.html
Natürlich
Eine als Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB strafbare missbräuchliche Verwendung einer von einem Dritten (Tankkartenanbieter) ausgestellten Tankkarte kann dann vorliegen, wenn der Dienstwagennutzer diese zu anderen als den vereinbarten Zwecken, also zum Nachteil des Arbeitgebers, einsetzt und die hieraus resultierenden Tankbelege dann beim Arbeitgeber zur Abrechnung einreicht.
Arbeitsrechtliche Folgen von TankkartenmissbrauchMit einem Tankkartenbetrug werden unabhängig von der Schadenshöhe die arbeitsvertraglichen (Loyalitäts-)Pflichten schwerwiegend verletzt. Der Arbeitgeber muss darauf vertrauen können, dass seine Dienstwagennutzer im Hinblick auf die so gut wie nicht vorhandenen Kontrollmöglichkeiten die ausgehändigten Tankkarten nicht für private Zwecke einsetzen. Daher drohen beim einem Missbrauch arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Beispielsweise kann der vorsätzliche Missbrauch von Tankkarten durch einen förmlich bestellten Tankkartenverwalter zu einer Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen (BVerwG, Urteil vom 18.02.2016, Az. 2 WD 19/15).
Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes rechtfertigen vom Arbeitnehmer zu Lasten des Arbeitgebers begangene Vermögensdelikte in der Regel eine außerordentliche Kündigung, zumindest aber eine Abmahnung.https://blog.lapid.de/topic/tanken/welche-folgen-hat-tankkartenmissbrauch
Natürlich ist Diebstahl ein Kündigungsgrund.
Privilegien verführen zu Missbrauch. Dem nicht zu erliegen nennt man Charakterstärke.