Kann man FÖJ in der ersten arbeitswoche kündigen?
Was würde passieren, wenn ich einfach nicht mehr hingehe und aus der Wg ausziehe ?
4 Antworten
Ja. Die ersten 4 Wochen sind Probezeit und du kannst fristlos kündigen
Das ist so pauschal nicht richtig. Eine Probezeit von vier Wochen ist üblich, kann jedoch auch eine andere Dauer haben. Oft gilt während der Probezeit zudem eine Kündigungsfrist von z. B. zwei Wochen.
In meinem Vertrag steht aber garnichts von probezeit
Hallo,
du kannst deinen Freiwilligendienst einseitig kündigen. Welche Fristen dabei einzuhalten sind, steht in deinem Vertrag. Üblich ist zum Beispiel eine Probezeit von vier bis sechs Wochen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sowohl an den Träger als auch an die Einsatzstelle gerichtet werden.
Alternativ zur Kündigung ist unabhängig der vertraglichen Fristen auch eine Aufhebungsvereinbarung möglich. Dieser müssen jedoch alle Beteiligten zustimmen.
Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Beispiel durch Abmahnung, Kürzung des Taschengeldes oder Kündigung geahndet werden. Auch wenn du damit kein Problem hast, sollte dies, aus Gründen des Anstandes, niemals eine Option sein.
Du kannst kündigen, es ist die Probezeit, schriftlich mit Einverständnis und Unterschrift Deiner Mutter. Kündigungsfrist ist zwei Wochen. Ein Brief mit handschriftlicher Unterschrift, Einschreiben, Rückschein ist die beste Absicherung.
Wieso willst Du Dich einfach davonschleichen und nicht mehr hingehen?
Du musst zu Deinen Entscheidungen stehen, so, oder so.
Willst Du immer wegrennen, wenn es brenzlig wird nach 4 Tagen?
Aber wo stehst Du dann? Du hast dann ein Jahr Zeit, daheim rumzuhängen und zu grübeln, was aus Deinem Leben wird.
Im Lebenslauf macht es sich nicht gut, wenn Du nach 4 Tagen Dein FÖJ verlassen hast, das spricht nicht für Disziplin und Durchhaltevermögen.
Aus der WG ausziehen ist mit Kosten verbunden, das steht in Deinem Mietvertrag, wieviel Mieten dann fällig werden.
Überstürze nichts, setze Dir selbst mal eine Frist, der Arbeit eine Chance zu geben.
Du stehst sonst wieder vor dem Nichts und das wird voll auf die Psyche schlagen. Ein FÖJ geht vorbei, ein Jahr, stelle Dich der Aufgabe, ich weiss, dass Du das schaffen kannst.
Alles Gute für Dich.
Du musst es wissen, das finde ich nicht so toll. Du nimmst Dir Chancen.
Ich weiß schon, dass ich eine Enttäuschung bin…
Nein, das bist Du nicht, ich hab nur bedenken, dass Du später Deine Entscheidung bereust.
Unter Umständen wirst Du schadensersatzpflichtig.
Schaue in Deine Verträge.
Von Vertragsstrafen habe ich bei Freiwilligendiensten noch nie gehört und Freiwillige werden bei bloßem Fernbleiben der Arbeit wohl auch nicht auf Schadensersatz verklagt. Das wäre meines Erachtens unverhältnismäßig. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern kann bei Freiwilligen kaum mit einem Schaden durch fehlende Arbeitskraft argumentiert werden.
Ein solches Verhalten ist natürlich dennoch verwerflich und kann ich nicht gutheißen.
Schriftlos nicht, aber fristlos .)