Kann man einfach ausziehen, oder muss man sich um ein Nachmieter kümmern?

13 Antworten

kann ich die Wohnung einfach kündigen und umziehen

ja,aber miete bis auszugstermin zahlen und vermieter fragen,ob du nachmieter besorgen kannst,der dann schon vor ende des termins einziehen und dann miete zahlen könnte.

Hi, einen Nachmieter musst du nur suchen, wenn du die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten willst. Ansonsten kannst du beruhigt ausziehen und der Mieter wird sich selbst kümmern müssen.

Übrigens, der Mieter kann den von dir gefundenen Nachmieter also ablehnen, was meist bei Harz IV empfängern passiert.

Viel Erfolg

Hallo ich habe eine Frage und zwar ist das mein erster Umzug den ich bald vorhabe, ich möchte die jetzige Wohnung kündigen sobald ich etwas besseres gefunden habe, jetzt frage ich mich wie das ablaufen wird,kann ich die Wohnung einfach kündigen und umziehen oder muss ich mich um nachmieter kümmern?

Man kann einfach kündigen, die Kündigungsfrist einhalten, bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen und muss keinen Nachmieter suchen.
morizini  23.10.2013, 21:07

DH!

Kurz und bündig auf den Punkt gebracht! ;-))))

Nach § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate.

Das Thema "Stellung eines Nachmieters" ist daher im Alltag praktisch nur relevant, wenn der Mieter durch einen Zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden ist.

Wenn Sie eine geeignete oder bessere Wohnung gefunden haben den neuen Mietvertrag unterschrieben haben ,dann erst sollten Sie fristgerecht kündigen.

Sie haben doch einen unbefristeten Mietvertrag? Das sollten Sie schon wissen was sich auf die Kündigungsfrist auswirkt. Sie könnten ja auch einen Kündigungsverzicht bis 4 Jahe möglich unterschrieben haben. Das hier u.U. einmalig doppelte Miete gezahlt werden muss, lässt sich manchmal eben nicht vermeiden. Selten passt das Zeitfenster von alter und neuer Wohnung zusammen. Ist eben ein Verhandlungsgeschick des Mieters und neuen Vermieter über den Einzugstermin zu verhandeln?

du weißt schon, dass du einen Vertrag abgeschlossen hast? In dem stehen auch die Kündigungsmodalitäten. Solange du nicht kündigst bist du zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet, ob du das nutzt oder nicht. Es gibt kein Gesetz sich um Nachmieter zu kümmern um evt. früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.